Erste Ansprechstelle für interessierte Pflegefamilien und zuständig für die Vermittlung freier Pflegefamilienplätze ist der Pflegefamiliendienst beider Basel (*).
Bewilligungs-
und Aufsichtsbehörde ist die Zentrale Behörde
Adoption
und Pflegefamilien.
Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption: SR 211.222.338 (CH)
Adoption von fremden Kindern, Stiefkindern und erwachsenen Personen: Erste Ansprechstelle für sämtliche Fragen betreffend Adoptionsverfahren und Adoptionsvollzug ist die Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien.
Haager
Übereinkommen: Informationen über
die Voraussetzungen und Verfahrensabläufe
bei
internationalen Adoptionen mit den sogenannten Haager Vertragsstaaten erhalten Sie bei der
Zentralbehörde des Bundes: Bundesamt für Justiz.
ZGB, Art. 264ff: SR 210 (CH)