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Pflegefamilien und Adoptionen

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Pflegefamilien

Erste Ansprechstelle für interessierte Pflegefamilien und zuständig für die Vermittlung freier Pflegefamilienplätze ist der Pflegefamiliendienst beider Basel (*).

Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde ist die Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien.




Gesetzliche Grundlagen
  • Unterhaltspflicht der Eltern: ZGB, Art. 294: SR 210 (CH)
  • Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption: SR 211.222.338 (CH)

Private Angebote (*)

Adoption

Adoption von fremden Kindern, Stiefkindern und erwachsenen Personen: Erste Ansprechstelle für sämtliche Fragen betreffend Adoptionsverfahren und Adoptionsvollzug ist die Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien.

















Gesetzliche Grundlagen

Haager Übereinkommen

  • Informationen über die Voraussetzungen und Verfahrensabläufe bei internationalen Adoptionen mit den sogenannten Haager Vertragsstaaten erhalten Sie bei der Zentralbehörde des Bundes: Bundesamt für Justiz.

Private Angebote (*)

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)