Erste Ansprechstelle für interessierte Pflegefamilien und zuständig für die Vermittlung freier Pflegefamilienplätze ist der Pflegefamiliendienst beider Basel (*).
Bewilligungs-
und Aufsichtsbehörde ist die Zentrale Behörde
Adoption
und Pflegefamilien.
Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption: SR 211.222.338 (CH)
ZGB, Art. 264ff: SR 210 (CH)
Haager Übereinkommen
Informationen über die Voraussetzungen und Verfahrensabläufe bei internationalen Adoptionen mit den sogenannten Haager Vertragsstaaten erhalten Sie bei der Zentralbehörde des Bundes: Bundesamt für Justiz.