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Versicherungen

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Obligatorische Versicherungen (Sozialversicherungen)

AHV, IV, EO: Auskünfte erhalten Sie bei der Ausgleichskasse.

Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen sind Zusatzrenten zur AHV und zur IV für Rentner/-innen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. mit hohen Krankheits- oder Heimkosten. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Amt für Sozialbeiträge.

Kranken- und Unfallversicherung (Krankenkasse): Auskünfte gibt Ihnen das Amt für Sozialbeiträge, das auch für die Prämienverbilligung (Krankenkassenbeiträge) zuständig ist. Auskünfte zu Leistungen und Tarifen erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit.

Als Arbeitnehmer/-in sind Sie durch Ihren Arbeitgeber gegen weitere Risiken zu versichern. Auskünfte erhalten Sie zu:

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch vom Bundesamt für Sozialversicherung.

Als Arbeitgeber/-in erhalten Sie detaillierte Auskunft vom Ratgeber Sozialversicherung des BSV.

Als Selbständigerwerbende/-r müssen Sie unbedingt vor Aufnahme der Tätigkeit den genauen Versicherungsstatus abklären lassen. Zuständig ist die Ausgleichskasse.

Als Fahrzeughalter/-in: Sie benötigen einen Versicherungsnachweis eines schweizerischen Haftpflichtversicherers, um bei der Motorfahrzeugkontrolle ein Fahrzeug einlösen zu können (auch bei einem Halterwechsel). Für Fahrräder ist eine Velovignette zu lösen, die bei diversen privaten Anbietern, aber auch auf den Polizeiposten gekauft werden kann.

Als Hauseigentümer/-in: Ihr Haus müssen Sie gegen Elementarschäden sowie Feuer- und Wasserschäden bei der Gebäudeversicherung versichern lassen.

AktuellesGesetzliche Grundlagen
  • Gesetzgebung im Bereich Sozialversicherungen: SR 83 (CH) und SG 83 (BS)

Private Angebote (*)Verwandte Themen

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)