Ärztinnen und Ärzte: Ein Verzeichnis mit Suchfunktion betreibt die Verbindung der Schweizer Ärzte: FMH (*).
Naturärztinnen und Ärzte: Betreffend die Leistungspflicht gibt Ihnen Ihr Krankenversicherer Auskunft. Ein Anhaltspunkt dazu kann das Erfahrungsmedizinische Register (*) sein.
Apotheken: Die Liste der Apotheken in Basel und Riehen finden Sie bei den Gesundheitsdiensten oder auf dem Stadtplan.
Spitäler: Die Spitäler in Basel und Riehen finden Sie beim Gesundheitsdepartement oder auf dem Stadtplan.
Spitex: Um betagten, betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen das Verbleiben in ihrer eigenen Wohnung so lange wie möglich zu ermöglichen, können Dienstleistungen der Spitex-Leistungserbringer beansprucht werden: Abteilung Langzeitpflege.
Die Schul- und Volkszahnkliniken verrechnen ihre Leistungen gemäss den für die Unfallversicherer gültigen Anästzen. Personen in wirtschaftlich schwächeren Verhältnissen können Reduktionen beantragen: Öffentliche Zahnkliniken.
Sucht: Umfassende Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsdepartement.
Unfallverhütung: Beratung und Sicherheitsprodukte erhalten Sie bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung. Zuständig für die Umsetzung der ASA-Richtlinie ist das Arbeitsinspektorat.
Unfallversicherung: Die obligatorische Krankenversicherung schliesst auch eine Unfallversicherung mit ein. Davon können Sie sich befreien, wenn Sie bereits durch Ihren Arbeitgber ausreichend versichert sind. Auskunft gibt Ihnen die Krankenversicherung. Ein Wegweiser zur obligatorischen Unfallversicherung gibt es bei der SUVA.
Blut
spenden: Zusammen mit den mobilen Equipen versorgt die Stiftung Blutspendezentrum
SRK beider Basel die Spitäler der Region mit Blut.
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG): SR 832.20 (CH)
Halten Sie beim Anruf möglichst folgende Informationen bereit
Notfallort: Genaue Adresse oder markante Geländepunkte, Stockwerk
Alarmieren
Der Rettungssanitäter gibt Ihnen u.U. wertvolle Tipps für Massnahmen
Notfalltransporte und weitere Dienstleistungen werden sichergestellt durch die Sanität Basel.
Weitere Hinweise
Gestzgebung im Bereich Sanitätsdienst: SG 339 (BS)