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Foto: Spitalbett

Krankheit und Unfälle

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Krankheit

Ärztinnen und Ärzte: Ein Verzeichnis mit Suchfunktion betreibt die Verbindung der Schweizer Ärzte: FMH (*).

Naturärztinnen und Ärzte: Betreffend die Leistungspflicht gibt Ihnen Ihr Krankenversicherer Auskunft. Ein Anhaltspunkt dazu kann das Erfahrungsmedizinische Register (*) sein.

Apotheken: Die Liste der Apotheken in Basel und Riehen finden Sie bei den Gesundheitsdiensten oder auf dem Stadtplan.

Spitäler: Die Spitäler in Basel und Riehen finden Sie beim Gesundheitsdepartement oder auf dem Stadtplan.

Spitex: Um betagten, betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen das Verbleiben in ihrer eigenen Wohnung so lange wie möglich zu ermöglichen, können Dienstleistungen der Spitex-Leistungserbringer beansprucht werden: Abteilung Langzeitpflege.

Die Schul- und Volkszahnkliniken verrechnen ihre Leistungen gemäss den für die Unfallversicherer gültigen Anästzen. Personen in wirtschaftlich schwächeren Verhältnissen können Reduktionen beantragen: Öffentliche Zahnkliniken.

Sucht: Umfassende Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsdepartement.

AktuellesGesetzliche Grundlagen
  • Gesetzgebung im Bereich Gesundheit:
    » SR 81 (CH)
    » SG 3 (BS)

Verwandte Themen

Unfälle und Unfallprävention

Unfallverhütung: Beratung und Sicherheitsprodukte erhalten Sie bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung. Zuständig für die Umsetzung der ASA-Richtlinie ist das Arbeitsinspektorat.

Unfallversicherung: Die obligatorische Krankenversicherung schliesst auch eine Unfallversicherung mit ein. Davon können Sie sich befreien, wenn Sie bereits durch Ihren Arbeitgber ausreichend versichert sind. Auskunft gibt Ihnen die Krankenversicherung. Ein Wegweiser zur obligatorischen Unfallversicherung gibt es bei der SUVA.

Blut spenden: Zusammen mit den mobilen Equipen versorgt die Stiftung Blutspendezentrum SRK beider Basel die Spitäler der Region mit Blut.

Aktuelles:Gesetzliche Grundlagen:
  • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG): SR 832.20 (CH)

Private Angebote (*):


Halten Sie beim  Anruf möglichst folgende Informationen bereit

  • Alter des Patienten
  • Art der Verletzung(en) / Art der Erkrankung
  • Bereits getroffene oder eingeleitete Massnahmen
  • Notfallort: Genaue Adresse oder markante Geländepunkte, Stockwerk

Alarmieren

  • Möglichst mittels Festnetz-Telefon (zur Standortbestimmung)
  • Auf Autobahnen mittels Notrufsäulen (zur Standortbestimmung)
  • Der Rettungssanitäter gibt Ihnen u.U. wertvolle Tipps für Massnahmen

Notfalltransporte und weitere Dienstleistungen werden sichergestellt durch die Sanität Basel.

Weitere Hinweise

Gesetzliche Grundlagen
  • Gestzgebung im Bereich Sanitätsdienst: SG 339 (BS)

Private Angebote (*)Verwandte ThemenFotos zum Thema

Bilder zum Thema "Sanität"


(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)