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Foto: Büro-Arbeistplatz

Arbeit

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Beratung und Arbeitsschutz

Allgemeine Beratung zu Fragen des Arbeitsvertragsrechts: Rechtsauskunft sowohl für Arbeitnehmer/-innen als auch Arbeitgeber/-innen mit Arbeitsort oder Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt erteilen das Einigungsamt (persönlich und telefonisch) und das Zivilgericht (nur persönlich).

Gesamtarbeitsvertäge: Fragen in Zusammenhang mit Gesamtarbeitsverträgen beantwortet das Einigungsamt.

Baustellenkonstrolle: Für die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe, insbesondere aber der allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge, sorgt der Verein Baustellenkontrolle.

Normalarbeitsverträge Hauswirtschaft und Landwirtschaft: Wollen Sie eine Hausangestellte oder einen Hausangestellten beschäftigen, erhalten Sie die nötigen Informationen und Unterlagen beim Einigungsamt.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Sind Sie der Auffassung, dass Sie aufgrund des Geschlechts nicht gerecht entlöhnt werden (oder sonstwie im Erwerbsleben diskriminiert, z.B. sexuell belästigt, werden) erhalten Sie Beratung bei der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen.

Schwangerschaft und Mutterschutz: Auskunft über die Schutzbestimmungen für Frauen während der Schwangerschaft und nach der Niederkunft (Absenzen, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz usw.) gibt das Arbeitsinspektorat und das Staatssekretariat für Wirtschaft.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Werden Sie an Ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt (oder sonstwie im Erwerbsleben diskriminiert) erhalten Sie Beratung bei der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen.

Mobbing: Die meisten grösseren Unternehmen kennen für Fälle von Mobbing eine betriebliche Sozialberatung (für Angestellte der Verwaltung: Zentraler Personaldienst [Intranet]). Besteht in Ihrem Betrieb keine solche Stelle, können Sie sich an das Einigungsamt wenden.

Jugendschutz: Auskunft und Beratung zu erlaubten und gefährliche Tätigkeiten, zulässige und bewilligungspflichtige Arbeitszeiten sowie erforderliche Meldepflichten bei kulturellen oder sportlichen Anlässen erhalten Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Unfallverhütung und Gesundheitsprävention (Arbeitssicherheit): Informationsmaterial zu vielfältigen Themen und Beratung von Betrieben bietet die Schweizersiche Unfallversicherungsversicherunganstalt: SUVA. Zuständig für die Umsetzung der ASA-Richtlinie ist das Arbeitsinspektorat.

Schwarzarbeit: Kantonale Kontrollorgan und Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema ist das Einigungsamt (AWA).

Aktuelles:Gesetzliche Grundlagen:
  • Art. 319ff Obligationenrecht: SR 220 (CH)
  • Bundesgesetzgebung zum Arbeitsrecht: SR 221.215 und SR 82 (CH) und zu Unfall und Krankheit: SR 832 (CH)
  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann: SG 140.100 (BS, pdf-File)
  • Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: SG 162.500 (BS, pdf-File)

Private Angebote (*):Statistik:Verwandte Themen:Bilder zum Thema

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)