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Foto: Büro-Arbeistplatz

Arbeit

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Arbeitsbewilligungen

Arbeit: Für die Prüfung und Ausstellung von Arbeitsbewilligungen ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) zuständig.

Aufenthalt: Für die Wohnsitznahme ist eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich, die durch die Bevölkerungsdienste ausgestellt wird. Eine Übersicht zu den verschiedenen Arten von Aufenthaltsbewilligungen erhalten Sie beim Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung.

Grenzgängerbewilligungen: Zuständig für Beantragung und Änderungen der Auslandadresse, des Zivilstands oder Personalien sowie Stellenwechsel sind die Bevölkerungsdienste.

Informations- und Beratungsstellen für grenzüberschreitende Fragen am Oberrhein: Infobest.

Bewilligungen für Arbeitsvermittlung und Personalverleih erteilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Hausangestellte: Seit dem 1. Januar 2008 müssen auf dem massgebenden Lohn der in Privathaushalten beschäftigten Personen in jedem Fall Beiträge entrichtet werden. Arbeitgebende sind für die Anmeldung der Angestellten bei der Ausgleichskasse verantwortlich.

Gesetzliche GrundlagenVerwandte Themen

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)