Wenn Sie die Kündigung erhalten oder Ihre Stelle selber gekündigt
haben, melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich beim Regionalen
Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an.
Gesetzliche
Grundlagen
Bundesgesetzgebung zur Arbeitslosenversicherung:
SR 837 (CH)