Portal Kanton Basel-Stadt

Logo: Baselstab / Basel-StadtBildung und Arbeit

Metanavigation

Foto: Büro-Arbeistplatz

Arbeitslosigkeit

Seiteninhalt

Arbeitslosigkeit

Wenn Sie die Kündigung erhalten oder Ihre Stelle selber gekündigt haben, melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an.










Gesetzliche Grundlagen
  • Bundesgesetzgebung zur Arbeitslosenversicherung: SR 837 (CH)
  • und SG 837 (BS)

Private Angebote (*)StatistikVerwandte ThemenBilder zum Thema

Bilder vom Arbeitsamt

Bilder zum Thema Arbeitsamt

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)