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Foto: Büro-Arbeistplatz

Arbeit

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Arbeitsstreitigkeiten

Für Arbeitsstreitigkeiten in erster Instanz und bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.- ist das Gewerbliche Schiedsgericht zuständig, wo auch eine vorgängige Beratung und Vermittlung möglich ist: Zivilgericht.



Gesetzliche Grundlagen
  • Art. 343 Obligationenrecht: SR 220 (CH)

Private Angebote (*)

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)