Wappen des Kantons Basel-Stadt und der Stadt Basel: Der Baselstab ist eine stilisierte Nachbildung des Krummstabs der Bischöfe. Wieso unter den zahlreichen Bischofsstädten nur gerade der Bischof von Basel den Hirtenstab als Hoheitszeichen verwendete, ist nicht bekannt. Eine Vermutung lautet, es handle sich um eine Reliquie, nämlich um den Stab des Hl. Germanus, der im 7. Jh. das Kloster Moutier-Grandval gegründet und das Martyrium erlitten hatte. Der Baselstab erschien um 1100 als Hoheitszeichen auf Münzen der Bischöfe von Basel. Am Ende des 14. Jh. hatte das Wappen seine jetzige Form mit Krümme, Knauf und drei Spitzen gefunden, wie das Siegel des bischöflichen Schultheissengerichts an einer Urkunde von 1384 deutlich zeigt. Plausibel tönt, dass die Spaltung in drei Spitzen auf eine heraldische Stilisierung der in den Fuss des Stabes eingelassenen Spitze und der beiden Ecken des Fussendes zurückzuführen ist. Als die Stadt 1385 das Schultheissengericht zu Pfand erwarb, übernahm sie den Baselstab. Schon zu dieser Zeit trug der städtische Baselstab die schwarze Farbe als Unterscheidung zum roten Baselstab der Bischöfe.
Gestaltung: Papst Julius II. belohnte 1512 die eidgenössischen Stände für ihre Hilfe bei seinem Krieg um lombardische Städte (den Einfluss Frankreichs in Norditalien bekämpfend) und besserte ihre Feldzeichen durch Eckquartiere mit kunstvoll gestickten religiösen Bildszenen auf. Den Baslern teilte der Papst die Verkündigung zu. Zusätzlich wurde ihnen das Privileg erteilt, künftig einen goldenen Baselstab in ihrem Wappen zu führen. Wohl mit der Reformation 1529 kehrte Basel zum schlichten, schwarzen Baselstab zurück. Auf den städtischen Wappen ist die Krümme nach heraldisch rechts gerichtet, während die Stellung im Wappen keinen bestimmten Gesetzen folgte. Im Laufe seiner jahrhundertelangen Geschichte ist der Baselstab auf jede Weise und in den verschiedensten Stilarten dargestellt worden.
Als Schildhalter dient seit dem Ende des 15. Jh. ein Fabelwesen: der Basilisk. Er hat die Gestalt eines Hahnes mit Adlerschnabel, Drachenflügeln und Eidechsenschwanz. Mehr zur Mythologie des Basilisken finden Sie auf Wikipedia (*) oder auf altbasel (*).
Schutz des Baselstabes: Der Baselstab als offizielles Wappen des Kantons Basel-Stadt ist geschützt und darf insbesondere nicht zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden.
Grafiken zum Download: zip-File (0,7 MB, diverse Formate und Auflösungen). Logos (Briefkopf mit Kantons- und Departementsbezeichnungen) können bei der Materialzentrale bestellt werden.
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Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen: SR 232.21 (CH)