Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung: Eine Zusammenstellung der Angebote erhalten Sie beim Amt für Sozialbeiträge.
Kinder und Jugendliche: Einen Überblick über die Förderung und Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen erhalten Sie von der Fachstelle Zusätzliche Unterstützung.
Parkkarten:
Sonderbewilligungen für gehbehinderte Personen erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle.
Integration und Gleichstellung von erwachsenen Menschen mit einer Behinderung bedeutet die Nutzung von Bauten, Anlagen und Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Zuständig ist die Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung.
Integrative Schulung bedeutet gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen in einer Klasse der Regelschule oder des Regelkindergartens. Zuständig ist die Abteilung Sonderpädagogik des Erziehungsdepartements.