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Militär und Zivilschutz

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Der zentrale Auftrag der Armee ist die Verteidigung des Landes gegen militärische Bedrohungen. Die Armee und die gesamtschweizerische Sicherheitspolitk unterstehen dem Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: VBS.

Zuständig für die Erfüllung der obligatorischen Schiesspflicht, Dienstverschiebungen und weitere Aufgaben vom Orientierungstag für Wehrpflichtige bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht ist das Kreiskommando.

Der Zivilschutz dient den zivilen Behörden zur Bewältigung der Auswirkungen von Katastrophen und Notlagen sowie von bewaffneten Konflikten. Zusammen mit anderen zivilen Organisationen wie Polizei, Feuerwehr und Berufssanität ist der Zivilschutz in die kantonale Katastrophenorganisation integriert und untersteht der Abteilung Zivilschutz des Sicherheitsdepartments.

AktuellesGesetzliche Grundlagen
  • Bundesgestzgebung zur Landesverteidigung: SR 500 (CH)
  • Kantonale Gesetzgebung zu Militär und Zivilschutz: SG 570 (BS)

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(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)