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Heilmittel erhalten Sie in Apotheken:
Heilmittelsicherheit und Qualitätssicherung: Zum Schutz von Mensch und Tier werden sämtliche Heilmittel behördlich überwacht. Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, gewährleistet, dass nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Für die kantonalen Aufgaben ist die Fachstelle Heilmittelwesen zuständig.
Arzneimittel-Informationen erhalten Sie bei documed (*).
Selbständige Erwerbstätigkeit von Ärzt/-innen und Medizinalpersonen und nicht-ärztliche Medizinalberufe: Die Ausübung von Berufen im Gesundheitswesen ist bewilligungspflichtig. Auskünfte erteilt der kantonsärztliche Dienst.
Alternativmedizin: Die nicht-ärztliche Komplementärmedizin darf im Kanton Basel-Stadt seit dem 1. Juli 1999 ausgeübt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Tätigkeiten, für die es eine Bewilligung des Sanitätsdepartementes braucht und solchen, die nur meldepflichtig sind. Auskünfte erhalten Sie beim Gesundheitsdepartement.