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Gleichberechtigung: Alle Erlasse und Massnahmen werden auf Vereinbarkeit mit dem Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung geprüft. Für das Voranbringen der tatsächlichen Gleichstellung wurde die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern eingesetzt. Dem Büro ist eine regierungsrätliche Kommission, der Frauenrat, beigeordnet.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Sind Sie der Auffassung, dass Sie aufgrund des Geschlechts nicht gerecht entlöhnt werden (oder sonstwie im Erwerbsleben diskriminiert, z.B. sexuell belästigt, werden) erhalten Sie Beratung bei der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen.
Chancengleichheit in der öffentlichen Verwaltung: Damit auch das Potential von Frauen optimal genutzt wird, gibt es bei uns z.B. die Möglichkeit von Teilzeitarbeit für Frauen und Männer auf allen Stufen - auch in der Führung - gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen und Männer sowie einen grosszügigen Mutterschaftsurlaub. Führungs- und Personalverantwortliche werden bei der aktiven Förderung der betrieblichen Chancengleichheit unterstützt vom Zentralen Personaldienst.
Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: SG 162.500 (BS, pdf-File)
Nebst seinen Bestrebungen für Chancengleichheit unterstützt der Kanton verschiedene frauenspezifische Angebote (*):
Häusliche und/oder sexuelle Gewalt: Betroffene Frauen finden Beratung und Schutz im Frauenhaus (*) oder bei der Opferhilfe (*)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Werden Sie an Ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt (oder sonstwie im Erwerbsleben diskriminiert) erhalten Sie Beratung bei der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen.
Treffpunkte für Mädchen:"Hau den Lukas" (*): Kontakstelle für Jungs und heranwachsende Männer in Krisensituationen