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Heirat und Partnerschaft

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Heirat

Verlobung: Das gegenseitige Versprechen der Eheschliessung kann formlos erfolgen. Wird das Eheversprechen nicht eingelöst, können Geschenke unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden.

Eheschliessung (Heirat): Zuständig für alle Fragen bis zum eigentlichen Trauungsakt ist das Zivilstandsamt.





Eingetragene Partnerschaft

Zuständig für die Eintragung der Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren ist das Zivilstandsamt am Wohnort einer der beiden Partnerinnen oder eines der beiden Partner.








Gesetzliche Grundlagen:Private Angebote (*):
  • Pinkcross (Nationaler Dachverband der homosexuellen Männer in der Schweiz)
  • GayBasel
  • LOS (Lesbenorganisation Schweiz)

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)