Der
zentrale Auftrag der Armee ist die Verteidigung des Landes gegen militärische Bedrohungen. Die Armee und die
gesamtschweizerische Sicherheitspolitk unterstehen dem Eidg. Departement für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport:
VBS.
Zuständig für die Erfüllung der
obligatorischen Schiesspflicht, Dienstverschiebungen und weitere Aufgaben vom Orientierungstag für Wehrpflichtige bis zur Entlassung aus
der Wehrpflicht ist das
Kreiskommando.
Der
Zivilschutz dient den zivilen Behörden zur Bewältigung der Auswirkungen von Katastrophen und
Notlagen sowie von bewaffneten Konflikten. Zusammen mit anderen zivilen Organisationen wie
Polizei, Feuerwehr und Berufssanität ist der Zivilschutz in die kantonale
Katastrophenorganisation integriert und untersteht der
Abteilung Zivilschutz des Sicherheitsdepartments.