Haltung von Haustieren: Informationenn zur artgerechten Haltung von Haustieren erhalten Sie
speziell für Kinder auf neutierig.ch
Über die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen gibt ebenfalls das Bundesamt für Veterinärwesen Auskunft.
Hundekontrolle und Hundesteuer: Hunde sind steuerpflichtig, sobald sie drei Monate alt sind: Veterinäramt.
Für potentiell gefährliche Hunde (und bestimmte andere gefährliche Tiere) ist vor der Anschaffung eine Bewilligung des Veterinäramtes nötig.
Das Tierheim bietet herrenlosen Tieren vorübergehend ein Zuhause an bis ein neues Heim gefunden werdenn kann: Tierheim (*).
Fundtiere:
Zugelaufene oder gefundene Tiere sind der kantonalen Meldestelle
zu melden: Tierfundbüro.
Fischereiverordnung: SG 912.510 (pdf-File)
Wildtierforschung Region Basel
Prüfung: Die für das Fischen im Rhein erforderliche schweizerische Sportfischerprüfung kann bei der Fischereiaufsicht abgelegt werden.
Patent: Gegen Vorlage des Ausweises über die bestandene Prüfung kann bei der Fischereiaufsicht eine Fischereikarte erworben werden.
Für die Jagd ist die Tierpolizei zuständig.
Antragsformulare für einen Waffenerwerbsschein sind im Waffenbüro persönlich zu beantragen.
Bienen- und Wespen- und Hornissennester: Bei der Entfernung von bedrohlichen Nestern hilft die Feuerwehr.
Kopfläuse: Informationen zu Vorbeugung und Behandlung erhalten Sie bei den Gesundheitsdiensten.
Zecken: Informationen zu Verbreitung, zu Bissen und übertragbaren Krankheiten erhalten Sie bei den Gesundheitsdiensten.
Für Probleme mit Ratten sind die Gesundheitsdienste zuständig.
Für Probleme mit Tauben ist das Jagd und Tierwesen der Kantonspolizei zuständig.
Ungeziefer
und Schädlinge:
Für die Bekämpfung von Küchenschaben ("Kakerlaken") usw. sind private Unternehmen zuständig:
tel.search (*).