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Foto: Katze

Tiere

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Haustiere

Haltung von Haustieren: Informationenn zur artgerechten Haltung von Haustieren erhalten Sie

Über die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen gibt ebenfalls das Bundesamt für Veterinärwesen Auskunft.

Hundekontrolle und Hundesteuer: Hunde sind steuerpflichtig, sobald sie drei Monate alt sind: Veterinäramt.

Für potentiell gefährliche Hunde (und bestimmte andere gefährliche Tiere) ist vor der Anschaffung eine Bewilligung des Veterinäramtes nötig.

Das Tierheim bietet herrenlosen Tieren vorübergehend ein Zuhause an bis ein neues Heim gefunden werdenn kann: Tierheim (*).

Fundtiere: Zugelaufene oder gefundene Tiere sind der kantonalen Meldestelle zu melden: Tierfundbüro.

Fischerei und Jagd

Prüfung: Die für das Fischen im Rhein erforderliche schweizerische Sportfischerprüfung kann bei der Fischereiaufsicht abgelegt werden.

Patent: Gegen Vorlage des Ausweises über die bestandene Prüfung kann bei der Fischereiaufsicht eine Fischereikarte erworben werden.

Für die Jagd ist die Tierpolizei zuständig.

Antragsformulare für einen Waffenerwerbsschein sind im Waffenbüro persönlich zu beantragen.

Tierplagen

Bienen- und Wespen- und Hornissennester: Bei der Entfernung von bedrohlichen Nestern hilft die Feuerwehr.

Kopfläuse: Informationen zu Vorbeugung und Behandlung erhalten Sie bei den Gesundheitsdiensten.

Zecken: Informationen zu Verbreitung, zu Bissen und übertragbaren Krankheiten erhalten Sie bei den Gesundheitsdiensten.

Für Probleme mit Ratten sind die Gesundheitsdienste zuständig.

Für Probleme mit Tauben ist das Jagd und Tierwesen der Kantonspolizei zuständig.

Ungeziefer und Schädlinge: Für die Bekämpfung von Küchenschaben ("Kakerlaken") usw. sind private Unternehmen zuständig: tel.search (*).

Bilder zum Thema Tiere

Tiere

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)