Integration und Gleichstellung von erwachsenen Menschen mit einer Behinderung bedeutet die Nutzung von Bauten, Anlagen und Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Zuständig ist die Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung.
Integrative Schulung bedeutet gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen in einer Klasse der Regelschule oder des Regelkindergartens. Zuständig ist die Abteilung Sonderpädagogik des Erziehungsdepartements.
Die Integrationspolitik des Regierungsrates wird zusammen mit den Departementen des Kantons Basel-Stadt, dem Bund und externen Partnern durch die Integration Basel umgesetzt.
Rassistische
Diskriminierung: Nordwestschweizer Beratungsstelle gegen Diskriminierung und Rassismus.
Rassendiskriminierung, Art. 261bis StGB: SR 311 (CH)