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Integration

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Integration von Behinderten

Integration und Gleichstellung von erwachsenen Menschen mit einer Behinderung bedeutet die Nutzung von Bauten, Anlagen und Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Zuständig ist die Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung.

Integrative Schulung bedeutet gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen in einer Klasse der Regelschule oder des Regelkindergartens. Zuständig ist die Abteilung Sonderpädagogik des Erziehungsdepartements.

Gesetzliche Grundlagen
  • Behindertengleichstellung: SR 151.3 (CH)

Integration von Ausländerinnen und Ausländern

Die Integrationspolitik des Regierungsrates wird zusammen mit den Departementen des Kantons Basel-Stadt, dem Bund und externen Partnern durch die Integration Basel umgesetzt.

Rassistische Diskriminierung: Nordwestschweizer Beratungsstelle gegen Diskriminierung und Rassismus.






AktuellesGesetzliche Grundlagen
  • Rassendiskriminierung, Art. 261bis StGB: SR 311 (CH)

Private Angebote (*)Verwandte Themen

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)