Die Glaubens- und Gewissensfreiheit gibt jeder Person das verfassungsmässige Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
Beratung bei religiös motivierten Fragestellungen und Konflikten von Seiten der Institutionen, Religionsgemeinschaften oder aus der Bevölkerung bietet die Koordination für Religionsfragen.
Bettag: Der Eidgenössische Buss- und Bettag wird jeweils am dritten Sonntag im September gefeiert, zu dem sich der Regierungsrat mit dem Bettagsmandat an die Bevölkerung wendet.
Ausbildung:
Die Universität verfügt über eine Theologische Fakultät.
Kirchengesetz: SG 190.100 (BS, pdf-File)
Info Sekten (Schweizerische Bischofskonferenz)
Jüdisches Museum (*)
Informationen zu allen Kirchen, Freikirchen, Religionen, religiösen Gemeinschaften, Meditationsgruppen sowie weiteren ideellen und spirituellen Vereinigungen in der Nordwestschweiz bietet der Verein Inforel (*).
Aufsicht: Der Kanton hat die Staatsoberaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Kirchen (*):
sowie über die den Kirchen gleichgestelle Israelitische Gemeinde Basel
Der Grosse Rat hat zudem folgende privatrechtlich organisierte Kirchen und Religionsgemeinschaften anerkannt (*):
Der Kanton hat zudem Regeln über die Verwendung von Staats- und Gemeindemitteln zu Kirchenzwecken erlassen. Zuständig ist das Finanzdepartement.
Kirchensteuern: Die vier öffentlich-rechtlichen Kirchen erheben von den natürlichen Personen, die im Kantonsgebiet wohnhaft sind und der Kirche angehören, eine Steuer auf der Grundlage der Basel-Städtischen Einkommenssteuer: Steuerverwaltung.
Für Kirchen-Eintritte und -Austritte sind die jewiligen Kirchen zuständig. Der Kanton wird über diese Mutationen infomriert.