Im Rahmen der Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus hat der Regierungsrat die Anpassung des Partnerschaftlichen Baurechtsvertrags an die speziellen Bedürfnisse von Wohngenossenschaften genehmigt. Der neue Partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus enthält einerseits Elemente, die den Genossenschaften entgegenkommen (aber keine Subventionen) und andererseits Elemente, die ihnen zusätzliche Leistungen abverlangen:
Staffelung des anfänglichen Baurechtszinses: Der Partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus sieht einen anfänglich reduzierten und gestaffelten Baurechtszins vor, der den Genossenschaften in der mit dem höchsten finanziellen Risiko behafteten Anfangsphase entgegenkommt.
Erneuerungsfonds: Die Genossenschaft äufnen einen Erneuerungsfonds. Dank dieses Fonds werden künftig die notwendigen Sanierungen und Erneuerungen für die Genossenschaften finanzierbar sein.
Wohnpolitische Auflagen: Das dritte Element des partnerschaftlichen Baurechtsvertrags plus sind wohnpolitische Auflagen. Durch sie stellt der Kantons sicher, dass auf den an Genossenschaften vergebenen Baurechtsparzellen Wohnungen realisiert werden, welche den Zielen des Stadtwohnens entsprechen.
Der Vorstand des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen (SVW) hat den Mustervertrag des Partnerschaftlichen Baurechtsvertrags Plus ebenfalls genehmigt.
Dr. Barbara Neidhart, Telefon +41 (0)61 267 46 27
Leiterin Kommunikation & Marketing, Immobilien Basel-Stadt
Finanzdepartement
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