Bereits in den Jahren 2008 und 2009 hat der Regierungsrat den maximalen Gewinnsteuersatz von 24.5 auf 22.0% gesenkt. Damit steht Basel-Stadt im internationalen Vergleich sehr gut da. Um seine Standortattraktivität auch im interkantonalen Vergleich weiter zu stärken, hat der Regierungsrat in seiner Sitzung vom 15. September 2009 beschlossen, diese Steuern mittelfristig weiter zu senken. Heute hat er die konkrete Vernehmlassungsvorlage verabschiedet.
Mit der Vorlage soll die Steuerbelastung juristischer Personen gesenkt werden, indem der maximale Steuersatz sukzessive auf 20% gesenkt werden soll. In einem ersten Schritt soll in der Steuerperiode 2011 eine Senkung von 22% auf 21.5% erfolgen. Weitere Teilsenkungen von jeweils einem halben Prozentpunkt pro Steuerperiode sollen folgen, allerdings unter der doppelten Bedingung, dass das reale Bruttoinlandprodukt der Schweiz zunimmt und die Nettoschuldenquote des Kantons eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet. Dieser Schwellenwert liegt ein Promillepunkt unter der Grenze des Finanzhaushaltgesetzes („Schuldenbremse“). Damit soll sichergestellt werden, dass der Kanton den notwendigen Spielraum für eine Steuerentlastung hat.
Pro halben Prozentpunkt Steuersatzreduktion resultieren für den Kanton Steuermindereinnahmen von jeweils 12 Millionen Franken. Somit hätte die Gesetzrevision insgesamt, wenn der maximale Steuersatz auf 20% gesenkt würde, Steuerausfälle von jährlich rund 48 Millionen Franken zur Folge.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 31. Januar 2010. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.steuerverwaltung.bs.ch/stgg-geschaefte.htm erhältlich.
Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, +41 (061) 267 96 33
Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt
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