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Kanton Basel-Stadt

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Regierungsrat
Medienmitteilung vom 29.06.2010 (09:34)
Das ehemalige "Schifferhaus" in Kleinhüningen neu im Denkmalverzeichnis
Für das traditionsreiche barocke Herrschaftshaus im Herzen des alten Kleinhüningen hat der Regierungsrat die Aufnahme ins Denkmalverzeichnis beschlossen. Das 1927-2009 in Staatsbesitz befindliche Gebäude wird derzeit vom neuen Eigentümer einer sorgfältigen Restaurierung unterzogen und durch eine gastronomische Nutzung der Öffentlichkeit auch künftig zur Verfügung stehen.

Am Ort einer bereits im 17. Jahrhundert nachweisbaren Gutsanlage, die sich ab 1759 im Besitz der Basler Bürgerfamilie Gemuseus, später der Bischoff (ab 1797), der Burckhardt (ab 1822) und schliesslich der Färber- und Farbenproduzenten-Dynastie Clavel (ab 1859) befand, entstand im dritten Viertel des 18. Jahrhunderts der Kern des heutigen Hauptgebäudes als barocker Neubau. Der zweigeschossige kompakte Baukörper mit zeittypischem Mansardwalmdach erhielt segmentbogig abgeschlossene Fassadenöffnungen, Ecklisenen sowie als horizontale Gliederungselemente Gurt- und Traufgesimse. Die Zugangstüren wurden durch profilierte Stürze und sorgfältig ausgehauene Scheitelsteine ausgezeichnet. Alexander Clavel-Merian liess 1896 eine Erweiterung gegen Norden anfügen, welche dem Altbau eine Raumschicht vorlagerte und durch einen Eckturm mit steilem Zeltdach einen neuen Akzent setzte, während insgesamt die architektonische Formensprache des 18. Jh. minutiös auch für die jüngeren Teile zur Anwendung gelangte und so der Gebäudecharakter vollkommen gewahrt blieb.

Das Innere ist in der Hauptsache durch eine grosszügige räumliche Gliederung bestimmt mit einem zentralen Erschliessungsbereich in den beiden Vollgeschossen und einer barocken Haupttreppe aus dem 18. Jahrhundert; die sonstige ortsfeste Ausstattung (Holzböden, Täferungen, Lamperien, Türen, Cheminée, Stuckprofile etc.) gehört mehrheitlich dem 19. Jahrhundert an.

Die Architektur des herrschaftlichen Hauses, mit der auch die Gestaltung und Gliederung des Innern im Einklang steht, harmoniert mit der umgebenden, baumbestandenen Gartenareal und überliefert die Anlage des einst am Dorfrand gelegenen Landsitzes in anschaulicher Weise. Aufgrund seines vor allem architektur- und kulturhistorischen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Zeugniswertes ist das Anwesen Bonergasse 75 als Baudenkmal von besonderer Bedeutung einzustufen.

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Weitere Auskünfte:

Dr. Thomas Lutz, Telefon +41 (0)61 267 66 30
Adjunkt des Denkmalpflegers