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Kanton Basel-Stadt

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Bau- und Verkehrsdepartement, Mobilität
Medienmitteilung vom 01.07.2010 (08:18)
Badweglein bei der Badi Bachgraben wird für Velos geöffnet
Seit heute und rechtzeitig zur Badesaison wird das Badweglein bei der Badi Bachgraben für Velos geöffnet. Das Badweglein haben Velofahrerrinnen und -fahrer in der Vergangenheit vor allem während der Badesaison trotz Fahrverbot häufig genutzt.

Das Badweglein weist eine Breite von 2,80 m bis 3,00 m auf. Die geltenden schweizerischen Normen lassen die Einrichtung eines gemeinsamen Rad- und Fussweg nicht zu, da die minimal erforderliche Breite von 3,50 m nicht gegeben ist. Hingegen ist es möglich, als kurzfristige Massnahme im Badweglein einen Fussweg mit dem Zusatz "Velos gestattet" einzurichten. Fussgängerinnen und Fussgänger haben auch mit dieser Regelung Vortritt.

Velofahrerrinnen und Velofahrer können ab heute das Badweglein befahren, müssen jedoch Rücksicht auf den Fussverkehr nehmen. In einem zweiten Schritt soll dann die Einrichtung eines gemeinsamen Rad- und Fusswegs geprüft werden. Die Kantonspolizei Basel-Stadt wird die neue Regelung betreffend Verkehrssicherheit beobachten.

Die erforderlichen Verkehrsanordnungen wurden im Kantonsblatt publiziert und sind mittlerweile rechtskräftig. In den vergangenen Tagen hat die Allmendverwaltung, welche für das Anbringen von Markierungen und Signalisationen zuständig ist, das Badweglein umsignalisiert.

Die Verbindung zwischen der Blotzheimerstrasse und dem Gartenbad Bachgraben war immer wieder Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Mit der Realisierung bzw. der Öffnung des Badwegleins wird auch ein politischer Vorstoss beantwortet.

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Weitere Auskünfte:

Daniel Singer,
Ressort Verkehrstechnik, Amt für Mobilität\ Telefon +41 (0)61 267 79 50

Dateianhänge:
Badweglein (Velo) (badweglein.jpg, 293 kb)
Badweglein (Velo und Fussgänger) (badweglein_2.jpg, 403 kb)