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Kanton Basel-Stadt

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Bau- und Verkehrsdepartement
Medienmitteilung vom 27.11.2011 (12:00)
Rauchen bleibt in Basler Restaurants untersagt
Heute hat das Basler Stimmvolk die Initiative "Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung" knapp abgelehnt. So wird auch künftig im Kanton Basel-Stadt neben dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen die strengere kantonale Regelung anzuwenden sein: Das Rauchen in den Basler Gastwirtschaftsbetrieben bleibt untersagt.

Raucherbetriebe sind unzulässig, unabhängig davon, ob das Lokal grösser oder kleiner als 80 m2 ist. Das Bau- und Verkehrsdepartement erachtet die sogenannte „Fümoar-Lösung“ als nicht gesetzeskonform. Gastwirtschaftsbetriebe, welche sich nicht an das Rauchverbot halten, werden wie bereits angekündigt (Communiqué vom 30. Juni 2011) kostenpflichtig verwarnt. Das betrifft nun auch Lokale, die kleiner als 80m2 sind, bei denen der heutige Volksentscheid abgewartet worden ist.

Unbediente Raucherräume (Fumoirs) sind weiterhin zulässig, wenn sie abgetrennt, besonders gekennzeichnet und mit einer eigenen Lüftung versehen sind und höchstens einen Drittel der Fläche der gesamten Ausschankfläche betragen.

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Weitere Auskünfte:

Marc Keller,
Tel: 079 833 00 21
Leiter Kommunikation