Raucherbetriebe sind unzulässig, unabhängig davon, ob das Lokal grösser oder kleiner als 80 m2 ist. Das Bau- und Verkehrsdepartement erachtet die sogenannte „Fümoar-Lösung“ als nicht gesetzeskonform. Gastwirtschaftsbetriebe, welche sich nicht an das Rauchverbot halten, werden wie bereits angekündigt (Communiqué vom 30. Juni 2011) kostenpflichtig verwarnt. Das betrifft nun auch Lokale, die kleiner als 80m2 sind, bei denen der heutige Volksentscheid abgewartet worden ist.
Unbediente Raucherräume (Fumoirs) sind weiterhin zulässig, wenn sie abgetrennt, besonders gekennzeichnet und mit einer eigenen Lüftung versehen sind und höchstens einen Drittel der Fläche der gesamten Ausschankfläche betragen.
Marc Keller,
Tel: 079 833 00 21
Leiter Kommunikation
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