Der Lernfahrausweis kann bei der Motorfahrzeugkontrolle beantragt werden.
Motorfahrzeuge: Von der Neueinlösung eines Fahrzeuges über die periodische Prüfung ("Vorführen") bis zum Halterwechsel und der Anwohnerparkkarte ist die Motorfahrzeugkontrolle zuständig.
Autoindex: Auskünfte über Halter/-innen von Motorfahrzeugen sind telefonisch bei der Motorfahrzeugkontrolle erhältlich.
Die Verkehrsregeln finden Sie in der Verkehrsregelnverordnung (VRV), die Strassenverkehrssignale in der Siganlisationsverordnung (SSV).
Boote: Zuständig für Schiffsführerausweise für Kleinboote und Bootsabnahmen sowie Hafenplätze ist die Rheinpolizei. Bojenplätze vermietet die Allmendverwaltung.
Das
Wasserskifahren auf dem Rhein zwischen der Landesgrenze und dem Kraftwerk Birsfelden ist bewilligungspflichtig:
Rheinpolizei.
Gesetzgebung im Bereich Strassenverkehr: SR 741 (CH)
Gestzgebung im Bereich
Schiffahrt:
» SR 747.2 (CH)
» SG 955
(BS)