Nachbarschaftshilfe: Adressenvermittlung für Angebote und Nachfragen zu Begleitung
von Gehbehinderten, Einkaufshilfe, Kinderhüten, gemeinsames Kompostieren, Auto teilen, kleine Mittagstische
etc.:
NachbarNET (*).
Streitigkeiten im Wohnbereich kosten Energie, Zeit, Nerven und oft auch Geld.
Information, Beratung, Vernetzung oder gezielte Interventionen tragen dazu bei, dass nachbarschaftliche
Konflikte rascher bearbeitet und konstruktive Lösungen gefunden werden können:
Integration.
Lärmbelästigung von Nachbarn: Innerhalb von Miethäusern werden die Regeln
durch den Mietvertrag und die
Hausordnung bestimmt. Gegenüber Grundstücksnachbarn gilt das
Nachbarrecht des ZGB.
Lärmimmissionen von Strassen, Bahnen und Schiessanlagen werden in
Lärmbelastungskatastern
festgehalten. Andere störende Lärmimmissionen werden den zuständigen
Vollzugsbehörden in der Regel nur auf Grund von Reklamationen aus der
Bevölkerung bekannt. Zuständig für Reklamationen ist das
Amt für Umwelt und Energie.
Grundstücksgrenzen: Auszüge aus dem Grundbuchregister erhalten Sie beim
Grundbuch-
und Vermessungsamt.