Bei Geburt: Der von den Eltern des Kindes gewählte Vorname ist mit der Geburtsanzeige dem Zivilstandsamt mitzuteilen. Näheres zu den Regeln über den Familienname erfahren Sie beim Zivilstandsamt.
Bei Heirat: Über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung der Ehefrau und des Ehemanns gibt das Zivilstandsamt Auskunft.
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Bei Scheidung: Über die Folgen der Scheidung in Bezug auf den Namen gibt das Zivilstandsamt Auskunft.
Bei Verwitwung: Der Tod des einen Ehegatten hat keinen Einfluss auf den Namen des anderen.
Aus wichtigen Gründen: Eine Namensänderung kann im weiteren bewilligt werden, wenn wichtige Gründe hierzu vorliegen. Ein Gesuch kann beim Justiz- und Sicherheitsdepartement eingereicht werden.
Bei Adoption: Bei einer Adoption können die Adoptiveltern einen neuen Vornamen wählen. Das entsprechende Gesuch ist zusammen mit dem Antrag um Adoptionsvollzug bei der Zentralen Behörde Adoption und Pflegefamilien einzureichen.