Entwurf des kantonalen Richtplans Basel-Stadt stösst auf grosses Interesse

Über 100 Stellungnahmen gingen während der öffentlichen Mitwirkung zur Revision des kantonalen Richtplans beim Baudepartement ein. Sehr oft handelt es sich um Partikularinteressen die nun im kantonalen Gesamtzusammenhang zu beurteilen sind. Erwartungsgemäss werden unter anderem die Vorschläge zur angemessenen Ausdehnung des Siedlungsgebietes und zur Optimierung des Verkehrssystems kritisiert.

Am Mittwoch, den 30. April 2008, endete nach drei Monaten die öffentliche Mitwirkung zum Entwurf des kantonalen Richtplans Basel-Stadt, der für die räumliche Entwicklung des Kantons für die kommenden 15 bis 20 Jahre Vorgaben macht. Das Interesse war gross: Die verschiedenen Angebote für eine breite Mitwirkung - Ausstellung, Veranstaltungen und Internetauftritt - wurden rege genutzt. Es gingen über 100 Stellungnahmen ein.

Der Richtplan-Entwurf wurde in zum Teil kritischen, aber auch zustimmenden Berichten in den Medien diskutiert. Die Stellungnahmen von Quartiervereinen, Interessensorganisationen und Fachverbänden, Unternehmen, Parteien, Vereinen, Gebietskörperschaften des In- und Auslands und von Einzelpersonen sind zum Teil sehr umfangreich. Erwartungsgemäss werden die im Richtplan vorgestellten Vorhaben vor allem zu den Themen Siedlung und Mobilität kontrovers diskutiert, so beispielsweise die angemessene Erweiterung des Siedlungsgebietes, die beabsichtigten Ergänzungen im Bereich der Nationalstrassen, aber auch mittel- bis langfristig vorgesehene Nutzungsänderungen in heutigen Bahn- und Hafen¬arealen sowie in Industrie- und Gewerbegebieten. Zu diesen und zu anderen Themen wie der weiteren Entwicklung der Familiengartenareale und der Ausformung der Mischgebiete sind die konzeptionellen Vorgaben im Lichte aller Anregungen abzuwägen. Geprüft wird auch eine Ergänzung des Richtplans hinsichtlich der von vielen Seiten erhobenen Forderung nach einem Hochhauskonzept.

Eine inhaltliche Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Der Regierungsrat, in dessen Kompetenz der kantonale Richtplan gemäss § 94 des Bau- und Planungsgesetzes von Basel-Stadt fällt, wird sich über die wesentlichen Ergebnisse, seine künftige Strategie und über die Ausfertigung dieses behördenverbindlichen Planungsinstrumentes in absehbarer Zeit äussern. Er wird sich bei all seinen Entscheiden an der im Politikplan festgeschriebenen „Vision 2020“ orientieren, in der Basel als starkes Zentrum einer trinationalen Region erscheint, und die vier Schwerpunkte der Entwicklung weiter verfolgen: Basel als Lehr- und Forschungsstandort, als Wirtschaftsstandort, als Kulturstadt und als attraktiver urbaner Lebensraum. Der Richtplan ist somit ein Instrument zur Umsetzung der Vision 2020. Dementsprechend muss die Aufarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Optik der übergeordneten kantonalen Gesamtinteressen erfolgen.

Das Baudepartement bedankt sich bei allen, die sich bei der Mitwirkung beteiligt haben, für das Interesse an der Entwicklung von Basel-Stadt.

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