GPK-Jahresbericht und Spezialbericht zu den Basler Verkehrs-Betrieben: Weitgehend gute Arbeit von Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden im vergangenen Jahr, dringlicher Handlungsbedarf bei den BVB

Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates hat den Jahresbericht 2016 des Kantons Basel-Stadt geprüft und neben verschiedenen positiven Feststellungen auch 38 konkrete Empfehlungen und Erwartungen formuliert. Grundsätzlich kritisch beurteilt sie nach wie vor die Qualität des Jahresberichts, mit dem Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden Rechenschaft ablegen. Dringenden Handlungsbedarf ortet die GPK bei den Basler Verkehrs-Betrieben, zu welchen sie erneut einen Spezialbericht verfasst hat: Sie erwartet vom Gesamtregierungsrat, Verantwortung zu übernehmen und sicherzustellen, dass der Vorsteher des BVD künftig seine Pflichten als Eignervertreter rechtmässig, sachgerecht und rationell wahrnimmt.

Im vergangenen Jahr haben Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden wieder grundsätzlich gute Arbeit für den Kanton geleistet, wofür ihnen die GPK ausdrücklich dankt. Sie stellt aber auch mehrfach Handlungsbedarf fest.

Jahresbericht entspricht nicht üblichen Massstäben

Nach wie vor kritisch beurteilt die GPK Form, Inhalt und Qualität des Jahresberichts: Obwohl der Regierungsrat versichert hatte, er strebe laufend eine Optimierung  an, hat er im Jahresbericht 2016 keinerlei Verbesserungen vorgenommen. Erst für den Jahresbericht 2018 hat er eine Überarbeitung der Berichterstattung beschlossen, nachdem ein von ihm mit einer Analyse beauftragter Experte die Kritik der GPK bestärkt hatte. Der Jahresbericht sei zu komplex und zu unübersichtlich und entspreche nicht den Anforderungen, wie sie Politik und Mediengesellschaft heute von einem Rechenschaftsbericht erwarten dürfen. Die GPK erwartet, dass der Regierungsrat ihre Empfehlungen bei der versprochenen Überarbeitung der Berichterstattung berücksichtigt.

Anteil der Frauen im Kader auf 37 % gestiegen

Gemäss Geschäftsordnung des Grossen Rates gehört zu den Aufgaben der GPK auch die Gleichstellung von Frau und Mann. Deshalb prüfte die GPK die Erfüllung des Regierungs­ratsbeschlusses zum Chancengleichheitscontrolling 2015–2017, in welchem der Regierungsrat u. a. das Ziel definiert hatte, dass Frauen und Männer gesamtstaatlich über alle Kaderstufen hinweg mit mindestens je 35 % vertreten sein müssen. Dieses Ziel wurde mit einem Frauenanteil im Kader von 37 % im Schnitt über alle Departemente zwar erreicht, das FD mit 31 %, das BVD mit 30 % und das JSD mit 20 % liegen jedoch noch darunter. Die GPK begrüsst die insge­samt positive Entwicklung und empfiehlt, Massnahmen, die sich in einzelnen Departementen als erfolgreich erwiesen haben, in allen Departementen zu prüfen.

Keine weiteren Beschlüsse ohne Museumsstrategie

Nachdem die GPK in ihrem letzten Bericht aufgrund verschiedener Vorkommnisse beim Historischen Museum Basel und beim Museum der Kulturen Basel die eklatanten Mängel bei Führung, Steuerung und Kontrolle der staatlichen Museen kritisiert hatte, befasste sie sich nun mit der Museumsstrategie, welche der Grosse Rat seit über sieben Jahren fordert. Gemäss Auskunft des PD hat dieses im vergangenen Jahr zwar endlich einen Entwurf einer Museumsstrategie erarbeitet und darauf basierend dem Regierungsrat ein Grundsatz­papier vorgelegt sowie strategische Stossrichtungen unterbreitet. Der Regierungsrat habe diese «allerdings in dieser Form nicht beschlossen». Bis spätestens Ende 2017 will das PD nun eine Museumsstrategie veröffentlichen. Die GPK empfiehlt dem Grossen Rat, bis dahin keine weiteren Beschlüsse zu den staatlichen Museen zu fassen.

Meldungen zu Missständen: Vertrauen in die Polizei leidet

Aufgrund des Verdachts, ein Sicherheitsassistent habe polizeiliche Datenbanken miss­bräuchlich verwendet, und der Tatsache, dass sich Meldungen zu anderen Missständen bei der Kantonspolizei häuften, prüfte die GPK deren Betriebs-, Führungs- und Kommunikationskultur. Der GPK ist klar, dass auch bei der Polizei Fehler passieren. Dennoch darf nicht der Eindruck entstehen, dass just die Regeln, welche die Polizei gegenüber den Bevölkerung durchzusetzen hat, für sie selber nicht vollständig gelten. Dies schadet dem Vertrauen in die Polizei und hat negative Auswirkungen auf ihre Reputation. Als problematisch erachtet die GPK insbesondere die führungskulturellen Differenzen, die sich in der Polizeileitung und im obersten Kader akzentuierten. Auf dieser Ebene ist offenbar schon länger eine atmosphärische Anspannung vorhanden. Weil ein Personal- und Organisationsentwicklungsprozess nicht innert nützlicher Frist die gewünschten Ergebnisse brachte, ist mit dem Rücktritt des Polizeikommandanten eine erste Personalmassnahme erfolgt. Die GPK ermutigt den JSD-Vorsteher, falls notwendig, weitere personelle oder personalrechtliche Massnahmen zu ergreifen.

BVB: Regierungsrat muss Verantwortung übernehmen

Einmal mehr musste sich die GPK mit den Basler Verkehrs-Betrieben auseinandersetzen. Dies unter anderem auf Kritik der Finanzkontrolle Basel-Stadt hin, wonach die BVB der Communauté d’Agglomération des Trois Frontières ohne rechtliche Grundlage und ohne Gegenleistung einen Beitrag von 1 Mio. Euro versprochen hat für den französischen Abschnitt der Tramlinienverlängerung 3 nach Saint-Louis. Die GPK untersuchte deshalb, wie dieses Versprechen zustande kam. Bis zum Schluss wurde aufgrund fehlender Verschriftlichung und widersprüchlichen Angaben jedoch nicht klar, ob Ende 2011/Anfang 2012 der damalige Verwaltungsrats­präsident der BVB oder der Vorsteher des BVD die fragwürdige mündliche Vereinbarung mit den französischen Partnern getroffen hat. Weiter stellte die GPK fest, dass rund um das Zahlungsversprechen an die CA3F mehrfach Kompetenzen klar über­schritten wurden und die politische Aufsicht wie auch die strategische Führung versagt haben. Sie erwartet deshalb vom Gesamtregierungsrat, Verantwortung zu übernehmen und sicherzustellen, dass der Vorsteher des BVD künftig seine Pflichten als Eignervertreter rechtmässig, sachgerecht und rationell wahrnimmt.

Die GPK erwartet weiter, dass der Regierungsrat sicherstellt, dass der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der BVB wieder Ruhe in das Unternehmen bringen und dem guten Betriebsklima auf allen Stufen den gleichen Wert beimessen wie der Compliance und der Effizienz. Für die Amtsperiode 2018–2021 muss der Regierungsrat einen Verwaltungsrat mit qualifizierten Personen wählen, welche die Aktivitäten der BVB eigenständig beurteilen können und Verständnis für den Leistungsauftrag und die öffentliche Aufgabe der BVB auf­weisen.

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