Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die formulierte kantonale Volksinitiative „Grundrechte für Primaten" für rechtlich unzulässig zu erklären. Indem die Initiative nichtmenschlichen Primaten (Grund-)Rechte verleihen will, verstösst sie gegen geltendes Bundesrecht. Ungeachtet der rechtlichen Unzulässigkeit kann aus fachlicher Sicht gesagt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt im Kanton Basel-Stadt das Thema Tierversuche stark an Bedeutung verloren hat. Die Primatenhaltung der Firma Novartis wurde bereits per Ende 2016 geschlossen, und die Firma Roche hat sich unterdessen entschieden, die Primatenhaltung im Kanton Basel-Stadt bis Ende des Jahres 2018 vollkommen einzustellen. Die Universität des Kantons Basel-Stadt hat nie an Primaten geforscht. Dennoch ist mit Blick auf die Zukunft festzuhalten, dass ein Verbot von Versuchen an Primaten nicht im Interesse des Forschungsstandorts Basel-Stadt liegen würde. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • dem Grossen Rat den Bericht der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zur BVG- und Stiftungsaufsicht (BSABB) überwiesen. Er beantragt zudem, die Motion Conradin Cramer (LDP) betreffend „Gebühren für gemeinnützige Stiftungen“ und den Anzug Mark Eichner (FDP) betreffend „zweijährige Berichterstattung für klassische Stiftungen“ als erledigt abzuschreiben. Nach der Reduktion der Gebühren um 15 Prozent per Anfang 2015 und mit der erneuten Gebührensenkung um 11 Prozent per 1. Januar 2018 hat die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel ihre Verantwortung wahrgenommen und das Anliegen der Motion Cramer erfüllt. Die im Anzug Eichner angeregte Einführung einer Berichterstattung alle zwei Jahre lehnen die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft ab, da die Nachteile den geringen finanziellen Nutzen überwiegen würden. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Thomas Grossenbacher (GB) betreffend „Pflicht zur Erstellung von Solaranlagen“ nicht zu überweisen. Die solare Energiegewinnung in Basel-Stadt verfügt heute schon über ausgezeichnete Rahmenbedingungen und mit dem neuen Energiegesetz können die erneuerbaren Energien zusätzlich gefördert werden. Der ideale ökologische Verbund von Begrünung und Energiegewinnung auf den Dächern soll mit einer Anpassung der Bau- und Planungsverordnung geregelt werden. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Beat Leuthardt (GB) betreffend „nachhaltigeres und flexibleres Basler Tramnetz (mehr Netznutzen bei Umleitungen dank Weichen)“ als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat unterstützt das Begehren und beabsichtigt, das gesamte Netz im Kanton bezüglicher nützlicher Gleisverbindungen überprüfen zu lassen. Weil alle Erhaltungs- und Baumassnahmen im öffentlichen Raum koordiniert werden, ist eine Realisierung von Tramprojekten im Sinne der Motion nicht vor 2020 möglich und auch nicht verantwortbar. (Auskunft: Rainer Franzen, Verkehrsinfrastruktur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 46 70)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Annemarie Pfeifer, EVP, betreffend „vermehrte Unterstützung von Pflegeleistungen durch Familienangehörige/Nachbarn als Beitrag zur Entschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen" als erledigt abzuschreiben. Die AHV-Beitragspflicht betrifft in der Praxis kaum pflegende An- und Zugehörige, sie hat deshalb nur geringe Auswirkungen auf die ausbezahlten Beträge. Generell hat der Kanton Basel-Stadt sein Entlastungsangebot für pflegende Angehörige weiter ausgebaut und bietet ein breites Spektrum an kurzen und längeren Entlastungsmöglichkeiten. (Auskunft: Linda Greber, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Bereich Gesundheitsversorgung des Gesundheitsdepartements, Tel 061 205 32 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Lukas Labhardt, GB) betreffend „Trinationale Hafenplanung“ als erledigt abzuschreiben. Auf internationaler Ebene steht das Projekt für ein elektronisches Schiffsanmeldesystem im Containerverkehr der drei Häfen Basel-Mulhouse-Weil im Vordergrund. Insgesamt hält der Regierungsrat aber fest, dass die Möglichkeiten der trinationalen Hafenentwicklung auf verschiedenen Ebenen und Themen überprüft und ausgeschöpft worden sind. (Auskunft: Hans-Peter Hadorn, Direktor Schweizerische Rheinhäfen, Tel. 061 639 95 91)
  • beschlossen, die Lohnansätze per 1. Januar 2018 trotz positiver Teuerung unverändert zu belassen. Dies deshalb, weil die positive Teuerung mit der kumulierten negativen Teuerung der Jahre 2011-2016 von insgesamt 2.3% verrechnet wird. Die gemäss § 22 Lohngesetz für das Jahr 2018 relevante Teuerung beträgt plus 1.1 Prozent. Der Regierungsrat ist allerdings der Ansicht, dass die Verrechnung nicht mehr weiter geführt werden soll und wird daher dem Grossen Rat im Budgetprozess 2019 beantragen, auf die weitere Verrechnung der Negativteuerung der Jahre 2011 bis 2016 zu verzichten. Stimmt der Grosse Rat dem Antrag zu, bedeutet dies, dass eine positive Teuerung im Jahr 2019 ausgerichtet würde. Die Verrechnung einer allfälligen negativen Teuerung würde ab 2019 von neuem beginnen. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • den Vertrag zwischen dem Erziehungsdepartement und dem Verein Fanarbeit Basel genehmigt. Der Trägerverein erhält damit für die Jahre 2018 bis 2020 eine jährliche Finanzhilfe im bisherigen Umfang von 80‘000 Franken. Mit dem gleichen Beitrag beteiligen sich der Kanton Basel-Landschaft und der FC Basel. (Auskunft: Peter Howald, Leiter Sportamt Basel-Stadt, Erziehungsdepartement, Tel: 061 267 57 39)
  • die Maturitätsprüfungsverordnung betreffend die Lehrpersonendiplome, die Zulassung zur Maturität, die Nennung der Prüfungsfächer, die Teilnehmenden bei der Maturitätskonferenz und die freiwillige Wiederholung der Maturitätsprüfungen aktualisiert. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • die Sonderpädagogikverordnung angepasst. Mit der Änderung des Schulgesetzes muss die Volksschulleitung die Förderangebote Logopädie und Psychomotorik auch für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf bereitstellen, die eine Privatschule besuchen und Aufenthalt im Kanton Basel-Stadt haben. Dies wurde nun auch auf Verordnungsstufe nachvollzogen. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • die Verordnung über den Justizvollzug dem revidierten Sanktionenrecht des Schweizerischen Strafgesetzbuchs angepasst. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • die Jahresrechnung 2016 und das Budget 2018 des Flughafens Basel-Mulhouse genehmigt. Im Weitern beantragt der Regierungsrat der Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Bundesrätin Doris Leuthard, die Wahl von Raymond Cron zum Verwaltungsrats-Vizepräsidenten des Flughafens Basel Basel-Mulhouse zu genehmigen. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bund vorgeschlagene Lösung zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie begrüsst. Sie regelt die Kontrolle des (privaten) Erwerbs und Besitzes von Feuerwaffen sowie deren Verbringen in einen anderen Schengen-Staat. Der Tradition des schweizerischen Schiesswesens wird damit Rechnung getragen. Die Schweiz hat die EU-Waffenrichtlinie im Rahmen der Genehmigung des Schengen-Assoziierungsabkommens übernommen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung der neuen vom Bundesrat vorgeschlagenen Inkassohilfeverordnung in weiten Teilen zugestimmt. Abgelehnt wird die Inkassohilfe gestützt auf behördlich nicht genehmigte Unterhaltstitel sowie die alternative Anknüpfung an die Zuständigkeit an den Aufenthaltsort der berechtigten Person. (Auskunft: Dr. Nora Bertschi, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 69 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Totalrevision der Quellensteuerverordnung grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig werden aber auch verschiedene Anpassungen und Präzisierungen vorgeschlagen. (Auskunft: Marc Enz, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061267 89 80)
  • 145 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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