Erfolg für die kantonale Geschlechterquote: 90,9 % der öffentlichen Unternehmen haben das Ziel erreicht.

Der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien von staatsnahen Betrieben liegt per 1. Januar 2018 bei 40,9 % und übertrifft somit die geforderten 33,3 % deutlich. Basel-Stadt hat als erster Kanton eine solche Geschlechterquote eingeführt und nimmt damit schweizweit eine Pionierrolle ein.

Die Basler Stimmbevölkerung hat die Gesetzesbestimmung über die ausgewogene Vertretung der Geschlechter in Strategie- und Aufsichtsorganen von öffentlich-rechtlichen Anstalten und öffentlichen Unternehmen am 9. Februar 2014 mit deutlichem Mehr angenommen. Davon betroffen sind 110 vom Regierungsrat gewählte Verwaltungsratsmandate in 22 Betrieben. Am 1. Januar 2015 betrug der Frauenanteil  noch 28,7 % und hat mittlerweile beachtliche 40,9 % erreicht. Hielten von den 22 Unternehmen vor drei Jahren bloss deren 12 den Richtwert ein, sind es aktuell 20, was 90,9 % der Betriebe entspricht. Damit ist die Umsetzung der Drittelsquote auf der Zielgeraden. Unterschiede nach Branche bestehen jedoch weiterhin: Während die Institutionen im Gesundheits- und Bildungsbereich die Quote bereits seit 2016 umgesetzt oder übertroffen haben, konnten vor allem die Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche und einige technische Betriebe inzwischen deutlich aufholen und halten die Drittelsquote nun ebenfalls ein. Handlungsbedarf besteht einzig bei zwei Unternehmen aus Branchen, die vorwiegend Männer beschäftigen. Hier fehlten nur noch zwei Frauen, um die Quote zu erfüllen. Zwischenzeitlich ist bei einem Unternehmen eine Frau neu nominiert worden.

«Dank der Geschlechterquote konnte der Frauenanteil innert kurzer Zeit wesentlich erhöht werden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass auch für den letzten Betrieb bis zu den nächsten Wahlen eine Frau vorgeschlagen werden kann.» sagt Leila Straumann, Leiterin der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt, die das Gesetz erarbeitet hat und nun auch die Umsetzung begleitet. Die Quote muss im Verlauf der Legislaturperiode 2017–2021 erfüllt sein. Der Bundesrat plant, bei börsenkotierten Unternehmen für Verwaltungsräte einen Geschlechter-Richtwert von 30 % und 20 % für die Geschäftsleitungen einzuführen.

Hinweise:

Das Monitoring ist unter www.gleichstellung.bs.ch/quotenmonitoring abrufbar.

Alle weiteren Informationen unter: www.gleichstellung.bs.ch/quote.

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