Vorbereitung: Einige Arbeitgeber bieten spezielle Vorbereitungskurse an. Über die Möglichkeiten einer frühzeitigen Pensionierung kann Ihnen die Pensionskasse Auskunft geben.
AHV und Pensionskasse: Informieren Sie sich einige Monate vor Erreichen des Pensionsalters bei Ihrem Arbeitgeber bzw. bei Ihrer Pesonsionskasse, welche Formalitäten nötig sind. Für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich anmelden. Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei der Sie zuletzt Beiträge geleistet haben.
Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen sind Zusatzrenten zur AHV und zur IV für Rentner/-innen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. mit hohen Krankheits- oder Heimkosten. Weitere Auskünfte gibt das Amt für Sozialbeiträge.
Weiterführung der Erwerbstätigkeit: Selbstverständlich können Sie auch nach der Pensionierung noch erwerbstätig sein. Über die Beitragspflichten an die Sozialversicherungen gibt Ihnen die Ausgleichskasse Auskunft, zu Fragen der Besteuerung die Steuerverwaltung.
Ergänzungsleistungen
und kantonale Beihilfen sind Zusatzrenten zur eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung
(AHV) und zur Invalidenversicherung (IV). Diese Leistungen sind für Rentnerinnen und Rentner bestimmt,
die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bzw. hohe Krankheits- oder Heimkosten haben.
Zuständig ist das Amt für Sozialbeiträge.
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