Stellung der Parteien: Obwohl die politischen Parteien im Kanton (und auch in der Schweiz) keiner spezifischen
gesetzlichen Regelung unterworfen sind, kommt ihnen eine ganz entscheidende Funktion als
Mittler zwischen Volk und politischen Behörden zu. In erster Linie sind es diese
Organisationen (in der Regel als Vereine organisiert), die den politischen
Willensbildungsprozess sowohl in organisatorischer als auch in personeller Hinsicht
prägen:
Parteien im Grossen Rat.
Konkordanzdemokratie: Dieses typisch schweizerische Phänomen schlägt sich im Mehrparteiensystem
nieder, d.h. sowohl Parlament als auch Regierung setzen sich aus Vertreter/-innen mehrerer
Parteien (oder auch Parteiloser) zusammen (im Gegensatz zu Regierungs-Oppositions-System).
Im Parlament bilden die Parteien zudem
Fraktionen, was vor allem für die Verteilung von Sitzen in Kommissionen und sonstigen Gremien
von Bedeutung ist.
Bedeutung der Verbände: Verbände sind Vereinigungen mit einer ganz spezifischen Zielsetzung, aber ohne
primäre politische Ausrichtung. Ihre politische Mitwirkung ist zwar nicht
institutionalisiert, doch werden sie fallweise und insbesondere bei Vernehmlassungen
entsprechend den Interessen, die sie vertreten, beigezogen.
Linksammlungen.