Der Anstoss zu einem neuen Gesetz
oder einer Verfassungsänderung
kann sowohl vom Volk (mittels einer Initiative), vom
Parlament (häufig
mittels eines Vorstosses) als auch vom Regierungsrat (eher selten) kommen.
Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs: In der Regel wird die
Verwaltung
im Auftrag des
Regierungsrates einen Entwurf ausarbeiten. Dazu werden häufig
Arbeitsgruppen aus Fachleuten der
betroffenen Amtsstellen gebildet, zum Teil auch unter Beizug von externen Spezialisten.
Bis der Regierungsrat einen Entwurf verabschiedet, finden zudem verwaltungsinterne
Vernehmlassungverfahren statt (Ämterkonsultationen und Mitberichtsverfahren).
Vernehmlassungsverfahren: Der Regierungsrat kann sodann den Entwurf bei den
Parteien, Verbänden und weiteren interessierten Kreisen in Vernehmlassung geben.
Eine Vernehmlassung wird
insbesondere dann durchgeführt, wenn eine Vorlage als besonders wichtig oder
umstritten beurteilt wird.
Überweisung an den Grossen Rat: Der Regierungsrat überweist den Gesetzesentwurf
mittels eines Ratschlages an den
Grossen Rat. Der Ratschlag enthält nebst dem Gesetzesentwurf
Ausführungen zu dessen
Entstehung, zu den Ergebnissen eines allfälligen Vernehmlassungsverfahrens sowie
Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen.
Beratung und Beschluss im Grossen Rat: Der Grosse Rat überweist sodann den
Ratschlag in der Regel einer
Kommission zur Vorberatung oder behandelt ihn direkt.
Hat er ihn an eine Kommission überwiesen,
stellt diese nach Abschluss der Beratungen einen Antrag (und evtl. einen
Minderheitsantrag) an das Plenum. Der Grosse Rat kann einen Gesetzesentwurf aber auch an
den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückweisen. Schliesslich erfolgt eine
Abstimmung über die Vorlage und die Bestimmung des Inkrafttretens. Die
Sitzungen des
Grossen Rates sind öffentlich und können von der Tribüne aus mitverfolgt
werden. Der Beschluss des Grossen Rates wird im
Kantonsblatt publiziert.
Publikation der Gesetzestexte: Um Wirksamkeit zu erlangen müssen alle Erlasse
publiziert werden. Dies erfolgt im
Kantonsblatt. Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten werden Erlasse zudem in
einer systematischen Gesetzessammlung publiziert, der allerdings keine Rechtskraft
zukommt:
Gesetzessammlung.