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Foto: Sitzung des Grossen Rates

Gesetzgebung und Politik

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Der Anstoss zu einem neuen Gesetz oder einer Verfassungsänderung kann sowohl vom Volk (mittels einer Initiative), vom Parlament (häufig mittels eines Vorstosses) als auch vom Regierungsrat (eher selten) kommen.

Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs: In der Regel wird die Verwaltung im Auftrag des Regierungsrates einen Entwurf ausarbeiten. Dazu werden häufig Arbeitsgruppen aus Fachleuten der betroffenen Amtsstellen gebildet, zum Teil auch unter Beizug von externen Spezialisten. Bis der Regierungsrat einen Entwurf verabschiedet, finden zudem verwaltungsinterne Vernehmlassungverfahren statt (Ämterkonsultationen und Mitberichtsverfahren).

Vernehmlassungsverfahren: Der Regierungsrat kann sodann den Entwurf bei den Parteien, Verbänden und weiteren interessierten Kreisen in Vernehmlassung geben. Eine Vernehmlassung wird insbesondere dann durchgeführt, wenn eine Vorlage als besonders wichtig oder umstritten beurteilt wird.

Überweisung an den Grossen Rat: Der Regierungsrat überweist den Gesetzesentwurf mittels eines Ratschlages an den Grossen Rat. Der Ratschlag enthält nebst dem Gesetzesentwurf Ausführungen zu dessen Entstehung, zu den Ergebnissen eines allfälligen Vernehmlassungsverfahrens sowie Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen.

Beratung und Beschluss im Grossen Rat: Der Grosse Rat überweist sodann den Ratschlag in der Regel einer Kommission zur Vorberatung oder behandelt ihn direkt. Hat er ihn an eine Kommission überwiesen, stellt diese nach Abschluss der Beratungen einen Antrag (und evtl. einen Minderheitsantrag) an das Plenum. Der Grosse Rat kann einen Gesetzesentwurf aber auch an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückweisen. Schliesslich erfolgt eine Abstimmung über die Vorlage und die Bestimmung des Inkrafttretens. Die Sitzungen des Grossen Rates sind öffentlich und können von der Tribüne aus mitverfolgt werden. Der Beschluss des Grossen Rates wird im Kantonsblatt publiziert.

Publikation der Gesetzestexte: Um Wirksamkeit zu erlangen müssen alle Erlasse publiziert werden. Dies erfolgt im Kantonsblatt. Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten werden Erlasse zudem in einer systematischen Gesetzessammlung publiziert, der allerdings keine Rechtskraft zukommt: Gesetzessammlung.

Bilder aus dem Grossen Rat

Bilder aus den Grossratssitzungen

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)