Bedeutung der Volksrechte: In der direkten Demokratie hat das Volk nicht nur das
aktive und passive Wahlrecht (wie
in der indirekten Demokratie), sondern es kann durch Initiativen und Referenden direkten
Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren und auf das staatliche Handeln nehmen:
Initiative: 3000 Stimmberechtigte können eine Initiative mit dem Begehren
auf Erlass,
Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen oder eines
Grossratsbeschlusses einreichen. Eine Übersicht über die
Initiativen führt die
Staatskanzlei.
Referendum: Alle Veränderungen der Verfassung unterliegen dem obligatorischen
Referendum, d.h.
darüber muss zwingend abgestimmt werden. Gesetzesänderungen und Kreditbeschlüsse über CHF 1,5 Mio. (sowie
bestimmte Grossratsbeschlüsse) müssen den Stimmberechtigten vorgelegt werden,
wenn es von 2000 Stimmberechtigten verlangt oder vom
Grossen Rat so beschlossen
wird (fakultatives Referendum). Die Referendumsfrist beträgt 42 Tage
ab Publikation des Beschlusses im
Kantonsblatt. Eine Übersicht über die Referenden
führt die
Staatskanzlei.
Petition: Unabhängig von der Stimmberechtigung haben Personen das Recht, schriftlich
Bitten,
Anregungen und Beschwerden an jede Behörde zu richten. Diese sind verpflichtet,
solche Petitionen zur Kenntnis zu nehmen. Eine an den
Grossen Rat gerichtete Petition
wird in der Regel innert 18 Monaten beantwortet. Gegenstand
der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein. Es gibt ausser der
Schriftlichkeit keine Formvorschriften.