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Foto: Sitzung des Grossen Rates

Gesetzgebung und Politik

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Bedeutung der Volksrechte: In der direkten Demokratie hat das Volk nicht nur das aktive und passive Wahlrecht (wie in der indirekten Demokratie), sondern es kann durch Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren und auf das staatliche Handeln nehmen:

Initiative: 3000 Stimmberechtigte können eine Initiative mit dem Begehren auf Erlass, Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen oder eines Grossratsbeschlusses einreichen. Eine Übersicht über die Initiativen führt die Staatskanzlei.

Referendum: Alle Veränderungen der Verfassung unterliegen dem obligatorischen Referendum, d.h. darüber muss zwingend abgestimmt werden. Gesetzesänderungen und Kreditbeschlüsse über CHF 1,5 Mio. (sowie bestimmte Grossratsbeschlüsse) müssen den Stimmberechtigten vorgelegt werden, wenn es von 2000 Stimmberechtigten verlangt oder vom Grossen Rat so beschlossen wird (fakultatives Referendum). Die Referendumsfrist beträgt 42 Tage ab Publikation des Beschlusses im Kantonsblatt. Eine Übersicht über die Referenden führt die Staatskanzlei.

Petition: Unabhängig von der Stimmberechtigung haben Personen das Recht, schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an jede Behörde zu richten. Diese sind verpflichtet, solche Petitionen zur Kenntnis zu nehmen. Eine an den Grossen Rat gerichtete Petition wird in der Regel innert 18 Monaten beantwortet. Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein. Es gibt ausser der Schriftlichkeit keine Formvorschriften.
AktuellesGesetzliche Grundlagen
  • Gesetzgebung im Bereich politische Rechte und Pflichten
    » SR 16 (CH)
    » SG 13 (BS)

Private Angebote (*)Verwandte Themen

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)