Bedeutung der Vorstösse: Den
Mitgliedern des Grossen Rates steht
eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, mittels derer sie eigene Themen und
Gesetzgebungsprojekte lancieren können. Die Vorstösse unterscheiden sich vor
allem in ihrer möglichen Wirkung auf die Tätigkeit der Regierung und der
dafür nötigen Unterstützung durch das Plenum:
Mit einer
Motion kann Regierungsrat verpflichtet werden, dem Grossen Rat eine
Vorlage zur Änderung der
Verfassung oder zur Änderung eines bestehenden oder zum Erlass eines neuen Gesetzes
oder eines Grossrats-Beschlusses zu unterbreiten.
In der Form eines
Anzugs kann jedes Mitglied die Änderung der Verfassung sowie
Gesetzes- oder
Beschlussesentwürfe oder Massnahmen der Verwaltung anregen.
Das
Budgetpostulat ist ein Antrag, der eine Verminderung der Einnahmen oder
eine Erhöhung der Ausgaben
im Budget bezweckt. Es muss bis zum Schluss der Budgetsitzung des Grossen Rates
schriftlich eingereicht werden.
Planungsanzug: Der Grosse Rat kann Einfluss nehmen auf einzelne Aufgabenfelder
im Politikplan bzw.
einzelne Budgetpositionen des nächstfolgenden Budgets.
In der Form einer
Interpellation hat jedes Mitglied das Recht, vom Regierungsrat
Auskunft zu verlangen über die
Verwaltung oder Angelegenheiten, welche die Interessen des Kantons berühren.
In der Form einer
Schriftlichen Anfrage kann vom Regierungsrat Auskunft über
kantonale
Angelegenheiten verlangt werden.
Resolution: Jedes Mitglied ist berechtigt, eine Stellungnahme des Grossen
Rates in der Form einer
Resolution zu beantragen. Eine Resolution kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln
der Stimmen gefasst werden.
Behandlung: Die Vorstösse werden vom Regierungsrat beantwortet und allenfalls
zusammen mit
einer Vorlage (z.B. einem Gesetzesentwurf) wieder dem Grossen Rat zugeleitet.
Weitere
Ausführungen zum Instrument der parlamentarischen Vorstösse finden Sie beim
Grossen
Rat.