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Vereine und Vereinsgründung

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Vereinsgründung

Vereinigungsfreiheit: Die Bundesverfassung gibt jeder Person das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen. Vereine können sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder andern nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen. Es gibt in der Schweiz wohl gegen 100'000 Vereine.

Formvorschriften: Das Schweizerische Recht kennt nur wenige zwingende Vorschriften für die Gründung eines Vereins. Nötig sind insbesondere eine Gründungsversammlung, den gesetzlichen Anforderungen genügende Statuten und die Wahl der statutarisch vorgesehenen Organe (Vorstand, Revisoren usw.). Weitere Auskünfte können Sie diversen Ratgebern entnehmen (siehe rechts "Private Angebote").

Handelsregistereintrag: Die Eintragung im Handelsregister ist nur zwingend, wenn der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt. Auskunft erteilt das Handelsregisteramt.

Steuerliche Stellung: Auskunft über die Möglichkeit der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Vereinen gibt die Steuerverwaltung.

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(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)