Vereinigungsfreiheit: Die Bundesverfassung gibt jeder Person das Recht, Vereinigungen
zu bilden, Vereinigungen
beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu
beteiligen. Vereine können sich einer politischen, religiösen,
wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder andern nicht
wirtschaftlichen Aufgabe widmen. Es gibt in der Schweiz wohl gegen 100'000 Vereine.
Formvorschriften: Das Schweizerische Recht kennt nur wenige zwingende Vorschriften
für die
Gründung eines Vereins. Nötig sind insbesondere eine Gründungsversammlung,
den gesetzlichen Anforderungen genügende Statuten und die Wahl der statutarisch
vorgesehenen Organe (Vorstand, Revisoren usw.). Weitere Auskünfte können Sie
diversen Ratgebern entnehmen (siehe rechts "Private Angebote").
Handelsregistereintrag: Die Eintragung im Handelsregister ist nur zwingend,
wenn der Verein ein nach
kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt. Auskunft erteilt das
Handelsregisteramt.
Steuerliche Stellung: Auskunft über die Möglichkeit der Steuerbefreiung von
gemeinnützigen
Vereinen gibt die
Steuerverwaltung.