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Registerauszüge

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Adressauskünfte erhalten Sie bei den Bevölkerungsdiensten.

Zivilstandsregisterauszüge wie
  • Heimatschein
  • Geburtsschein
  • Anerkennungsschein
  • Eheschein
  • Todesschein
  • Personenstandsausweis
  • Familienschein und Familienbüchlein
  • Partnerschaftsausweis usw.

erhalten Sie beim Zivilstandsamt.

Auszüge aus dem Einwohnerregister wie

  • Niederlassungsausweis
  • Heimatausweis
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Lebensbescheinigung
  • sowie Kostenerlasszeugnisse

erhalten Sie bei den Bevölkerungsdiensten.

Stimmregister: Das Register der im Kanton Stimmberechtigten und das Register der hier eingeschriebenen Auslandschweizer/-innen wird vom Büro Wahlen und Abstimmungen gepflegt.

Leumundszeugnis: Mit einem Leumundszeugnis (auch Führungszeugnis  genannt) soll gegenüber Stellen und Personen, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden soll (z.B. Vermieter oder Prüfungskommission), die strafrechtliche Unbescholtenheit belegt werden. Häufig wird auch noch der Nachweis verlangt, dass die Person in finanziell geregelten Verhältnissen lebt, insbesondere keine Einträge im Betreibungsregister hat. Obwohl häufig verlangt, ist das Leumundszeugnis weder im Bund noch im Kanton gesetzlich definiert. Es empfiehlt sich deshalb nachzufragen, welche Auszüge verlangt werden.

Kostenerlasszeugnis: Das Zeugnis zur unentgeltlichen Prozessführung in Zivil-und Strafprozesssachen bescheinigt das Anrecht eines kostenfreien Gerichtsverfahrens (Übernahme der Kosten durch den Kanton): Bevölkerungsdienste und Migration.

Handelsregisterauszüge erhalten Sie beim Handelsregisteramt.

Grundbuchauszüge erhalten Sie beim Grundbuch- und Vermessungsamt.

Amtliche Beglaubigungen: Dokumente und Unterschriften können Sie beglaubigen lassen: Beglaubigungsbüro.

Gesetzliche Grundlagen
  • Gesetzgebung im Bereich Ausweisschriften: SR 143 (CH) und weitere Bestimmungen in Spazialgesetzen

Private Angebote (*)

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)