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Foto: Siegel auf der neuen Verfassung

Umsetzung der neuen Kantonsverfassung

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Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben am 30. Oktober 2005 die neue Kantonsverfassung angenommen. Die neue Verfassung trat am Heinrichstag, 13. Juli 2006 in Kraft. Die Verfassungsreform wurde per 1. Januar 2009 mit der Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform (RV 09) abgeschlossen. Die wichtigsten Dokumente dazu:

Übersicht

Umsetzung (2005 - 2009)

Die Verfassungsreform wurde per 1. Januar 2009 abgeschlossen. Informationen zum Umsetzungsprozess:
Download RV09-Broschüre

Chronologie der Revision (1993 - 2005)

Das Prozedere für die Totalrevision der Kantonsverfassung vom 2. Dezember 1889 ist in dieser selbst vorgeschrieben.

1993/1994

Erste Anstösse: Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates spricht in ihren Berichten schon 1993 und 1994 von der Wünschbarkeit einer Verfassungsrevision.

1996 bis 1998

Parlamentarischer Vorstoss: Grossrat Ernst-Ulrich Katzenstein verlangt am 13. März 1996 mit weiteren 28 Grossrätinnen und Grossräten in einem Anzug von der Regierung die Einleitung einer Totalrevision der Kantonsverfassung.

Antrag des Regierungsrates: Die Regierung beantragt am 4. Februar 1997 dem Grossen Rat die Durchführung einer Totalrevision: Medienmitteilung vom 4. Februar 1997.

Einsetzung einer Prospektivkommission: Der Grosse Rat schlägt am 16. April 1997 der Regierung vor, zuerst eine sogenannte Prospektiv- kommission von 23 Personen einzusetzen. Am 4. September 1997 nimmt die Prospektivkommission ihre Arbeit auf und legt am 15. Oktober 1998 ihren Bericht vor: Medienmitteilung vom 26. November 1998.

1999

Zustimmung Grosser Rat
: Am 27. Januar bejaht das Parlament eine Totalrevision.

Zustimmung der Stimmberechtigten: Am 18. April befürworten die Stimmberechtigten von Basel-Stadt eine Totalrevision (82 % Ja zu 18 % Nein) und erklären sich mit einem 60köpfigen Verfassungsrat einverstanden (88 % Ja zu 12 % Nein): Medienmiteilung vom 18. April 1999.

Wahlen in den Verfassungsrat: Am 24. Oktober werden die 60 Mitglieder des Verfassungsrates vom Volk gewählt mit folgender Sitzverteilung: SP 21, LDP 8, CVP 7, FDP 6, SVP 6, VEW/DSP 5, Bündnis (BastA!, Frauenliste, Grüne) 5, SD 2: Medienmitteilung vom 1. November 1999.

Inauguration des Verfassungsrates: Am 2. Dezember 1999, also 110 Jahre nach Inkrafttreten der bisherigen Verfassung, findet die Inauguration des Verfassungsrates in der Aula der Universität Basel statt.

2000 bis 2002

Konstituierung des Verfassungsrates: Am 27. Januar 2000 konstituiert sich der Verfassungsrat im Zwinglihaus und nimmt seine Tätigkeit auf: Kantonsblatt vom 26. Februar 2000.

Thesenphase: Am 30. März 2000 nimmt der Rat mit einer längeren Informations- und Thesenphase seine Arbeit auf, 7 Sachkommissionen erarbeitet die Thesen in Form von Berichten.

Plenumsdiskussion: Das Plenum des Verfassungsrates diskutiert die Thesen und modifiziert sie in seinen Sitzungen vom 11. Januar 2001 bis 29. Januar 2003.

Vorentwurf zur neuen Verfassung:
Eine vorzeitig eingesetzte Redaktionskommission arbeitet aus den Berichten der Sachkommissionen und den Entscheidungen des Plenums einen Vorentwurf vom 23. Dezember 2002 zur neuen Verfassung aus: Kantonsblatt vom .

Mitberichterstattung: Die Sachkommissionen nehmen zum Vorentwurf im Sinn einer Mitberichterstattung an die Redaktionskommission Stellung.

2003 bis 2004

Erster Entwurf: Die Redaktionskommission legt dem Verfassungsrat und der Öffentlichkeit den ersten Entwurf vom 14. Februar 2003 zur neuen Kantonsverfassung als Basis der Ersten Lesung vor: Bericht Nr. 801 und Kommentar dazu (pdf-Files).

Erste Lesung: Der Verfassungsrat arbeitet diesen ersten Entwurf in einer ersten Lesung vom 7. Mai 2003 bis 15. Oktober 2003 in sechs Sitzungen gesamthaft durch und schliesst seine erste Beratung mit dem überarbeiteten ersten Entwurf vom 15. Oktober 2003 ab: Beschlussprotokoll Nr. 31 (pdf-File).

Volksvernehmlassung: Der überarbeitete erste Entwurf vom 15. Oktober 2003 wird der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung vom 15. November 2003 bis 31. Januar 2004 vorgelegt: Broschüre, Fragebogen und Kommentar (pdf-Files). Die Ergebnisse werden im Vernehmlassungsbericht des Büros dargelegt: Bericht Nr. 007 (pdf-File, MB).

Überarbeitung Redaktionskommission:
Danach arbeitet die Redaktionskommission die Erkenntnisse der Vernehmlassung in den Verfassungsentwurf ein und legt sie dem Verfassungsrat am 15. September 2004 für die zweite Lesung vor (Bericht Nr. 803 und Bericht Nr. 803.1, pdf-Files).

2005

Zweite Lesung: Der so bearbeitete Entwurf wird in der zweiten Lesung vom 23. November 2004 bis 23. März 2005 vom Verfassungsrat beraten und modifiziert. Es entsteht in sechs Sitzungen der endgültige Text, den das Plenum des Verfassungsrates am 23. März 2005 mit 48 zu 3 Stimmen verabschiedet. Anschliessend unterschreiben die Alt-Präsidentin und die (Alt-)Präsidenten, der amtierende Statthalter sowie die Ratssekretärinnen und der Ratssekretär zwei Exemplare, die besiegelt werden. Sie gelten als die Originale der Verfassung. Der Wortlaut ist im Kantonsblatt vom 2. April 2005 publiziert.

Volksabstimmung: Das Basler Stimmvolk nimmt am 30. Oktober 2005 mit 76.5% (28'484) Ja zu 23.5% (8'742) Nein bei einer Stimmbeteiligung von 34.5% die neue Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 an: Ergebnisse: Medienmitteilung vom 30. Oktober 2005, Abstimmungsunterlagen (pdf-File).

Auflösung des Verfassungsrates: An seiner letzten Sitzung vom 2. Dezember 2005, dem 116. Jahrestag der alten Verfassung und auf den Tag genau 6 Jahre nach seiner Inauguration am gleichen Ort, übergibt der Verfassungsrat in der Aula des Kollegiengebäudes der Universität Basel je ein Sonderexemplar (pdf-File) der neuen Kantonsverfassung den drei Staatsgewalten –Legislative Grosser Rat, Exekutive Regierungsrat und Judikative Gerichte - des Kantons Basel Stadt und beschliesst anschliessend seine Auflösung: Kantonsblatt vom 7. Dezember 2005.

Auflösung des Ratssekretariates: Das Ratssekretariat ist Ende Februar 2006 liquidiert worden.






Bilder zum Download:

Unterzeichnung der neuen Verfassung (23. März 2005)

Unterzeichnung der neuen Verfassung (23. März 2005)

Übergabe der neuen Verfassung an die drei Gewalten (2. Dezember 2005)

Übergabe der neuen Verfassung an die drei Gewalten (2. Dezember 2005)
Foto: BZ/ Nicole Nars-Zimmer)

Organisation des Verfassungsrates

Der Verfassungsrat war eine eigene, zeitlich limitierte Behörde neben dem Grossen Rat und dem Regierungsrat.

Der eigentliche Verfassungsrat war ein Parlament, das sich aus 60 vom Volk gewählten Personen zusammensetzte, und in der Regel im Saal des Grossen Rates im Rathaus tagte. Personelle Zusammensetzung.

Im Verfassungsrat bestanden folgende Kommissionen:
» (1) Ingress und Grundrechte
» (2) Volksrechte und Verfassungsrevision
» (3) Behörden
» (4) Staatsaufgaben
» (5) Finanzverfassung
» (6) Religionsgemeinschaften und Bildung
» (7) Gemeinden und regionale Zusammenarbeit
» (8) Redaktionskommission
Personelle Zusammensetzung.

Der Verfassungsrat wählte jährlich eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine Statthalterin oder einen Statthalter zur Stellvertretung des Präsidiums. Personelle Zusammensetzung.

Das Büro, also die Geschäftsleitung, setzte sich neben Präsident/-in und Statthalter/in aus sechs weiteren, vom Verfassungsrat gewählten Mitgliedern zusammen. Personelle Zusammensetzung.

Die I. Ratssekretärin und der II. Ratssekretär unterstützten zusammen mit einem administrativen Mitarbeiter und zeitweise einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin die Ratsarbeit. Der Geschäftssitz mit Sitzungszimmern war an der Weissen Gasse 15, 4001 Basel. Personelle Zusammensetzung.

Der Verfassungsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die die Rechte und Pflichten der Mitglieder, ihre Organisation und den Ablauf der Sitzungen regelte:
» Geschäftsordnung vom 20. Juni 2000 (» Kantonsblatt, pdf-File)
» Rektifikat vom 20. Juni 2000 (» Kantonsblatt, pdf-File)
» Änderung vom 27. März 2001 (» Kantonsblatt)
» Änderung vom 30. Oktober 2001 (» Kantonsblatt)
» Änderung vom 2. März 2005 (» Kantonsblatt)
» Letzter Stand (pdf-File)


Dokumente: Protokolle und Beschlüsse

Als Ergebnisse der Arbeit des Verfassungsrates gelten:

Kommissionsberichte und Schreiben seiner einzelnen Kommissionen, wie sie zuhanden des Plenums ausgearbeitet und diesem oder der Redaktionskommission vorgelegt werden. (Die Kommissionsprotokolle hingegen gelten als vertraulich, sind also nicht öffentlich.) Die Berichte der Kommissionen tragen an erster Stelle die Kommissionsnummer, die nächsten zwei Stellen bezeichnen die Nummer des Berichtes (Bericht 703 heisst also: Kommission 7, Bericht Nr. 03.): Materialien.

Die Beschlussprotokolle der Plenarsitzungen des Verfassungsrates. Hierin sind die eigentlichen Beschlüsse des Verfassungsrates mit den jeweiligen Stimmenverhältnissen festgehalten. Diese geben nicht den Wortlaut der einzelnen Voten wieder, sondern halten nur fest, welche Mitglieder des Verfassungsrates sprachen und in welchem Stimmenverhältnis jeweils entschieden wurde. Die Beschlussprotokolle sind in der zeitlichen Reihenfolge nach Nummern geordnet abrufbar. Sie beginnen mit Nr. 2, da die Inauguration in einem Sonderdruck der Juristischen Mitteilungen erschien, und enden mit Nr. 40. Die elektronischen Daten der Protokolle 2 – 4 sind nicht verfügbar: Materialien.

Die Wortprotokolle der Debatten im Plenum des Verfassungsrates geben alle Voten der einzelnen Mitglieder im Wortlaut wieder. In ihnen lässt sich nachlesen, welche Überlegungen hinter einem vorgeschlagenen Text standen, weshalb er so und nicht anders formuliert wurde und wie er dann von den verschiedenen Mitgliedern des Verfassungsrates verstanden wurde. Die Wortprotokolle beginnen mit der 8. Sitzung des Plenums, die 13. Sitzung konnte nicht protokolliert werden, da die technische Anlage des Grossratssaals versagte, das Wortprotokoll der 14. Sitzung heisst versehentlich Nr. 13. Das Wortprotokoll der 22. Sitzung trägt versehentlich Nr. 21. Die elektronischen Daten der Protokolle 8 - 9, 13, 15 – 16 sowie 22 sind nicht verfügbar: Materialien.

Die Verfassungstexte: Einerseits sind dies die von der Redaktionskommission vorgelegten Entwürfe für die erste und zweite Lesung und schliesslich die vom Plenum verabschiedete Version der Verfassung nach der ersten Lesung zuhanden der Volksvernehmlassung und nach der zweiten Lesung zuhanden der Volksabstimmung: Materialien.

    Literaturhinweise:
    1. Buser Denise, Hafner Felix, Huber Lukas, Lötscher Bruno (Hg.): Die Baselstädtische Kantonsverfassung. Materialien zur Totalrevision (Schriftenreihe des Justizdepartements), Basel 1999.
    1. Schüpbach-Guggenbühl Barbara: Kann ein Verfassungsparlament neues Verfassungsrecht schaffen? In: Schweizerische Juristische Zeitung (2004) Nr. 19, S. 453-456.
    1. Stark Roland: Eine neue Verfassung für die Zukunft. In: Basler Stadtbuch 2000, Ausgabe 2001,. S. 85-88.
    1. Tschudi Hans Martin: Totalrevision der Kantonsverfassung: Das öffentliche Wohl als höchstes Gut. Basler Juristische Mitteilungen 1999/2000, 17



Bilder zum Download
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Unterzeichnung der neuen Verfassung (23. März 2005)

Unterzeichnung der neuen Verfassung (23. März 2005)

Weiterführende Unterlagen


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