Das Prozedere für die Totalrevision der Kantonsverfassung vom 2. Dezember 1889 ist in dieser selbst
vorgeschrieben.
1993/1994
Erste
Anstösse:
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates spricht in ihren Berichten schon 1993 und 1994 von
der Wünschbarkeit einer Verfassungsrevision.
1996
bis 1998
Parlamentarischer
Vorstoss: Grossrat Ernst-Ulrich Katzenstein
verlangt am 13. März 1996 mit weiteren 28 Grossrätinnen und Grossräten in einem Anzug von der Regierung
die Einleitung einer Totalrevision der Kantonsverfassung.
Antrag
des Regierungsrates:
Die Regierung beantragt am 4. Februar 1997 dem Grossen Rat die Durchführung einer Totalrevision:
Medienmitteilung
vom 4. Februar 1997.
Einsetzung
einer Prospektivkommission: Der Grosse Rat schlägt am 16. April 1997 der Regierung vor, zuerst
eine sogenannte Prospektiv- kommission von 23 Personen einzusetzen. Am 4. September 1997 nimmt die Prospektivkommission
ihre Arbeit auf und legt am 15. Oktober 1998 ihren Bericht vor:
Medienmitteilung vom 26.
November 1998.
1999
Zustimmung
Grosser Rat: Am 27. Januar bejaht das Parlament eine Totalrevision.
Zustimmung
der Stimmberechtigten: Am 18. April befürworten die Stimmberechtigten von Basel-Stadt eine Totalrevision
(82 % Ja zu 18 % Nein) und erklären sich mit einem 60köpfigen Verfassungsrat einverstanden (88 % Ja
zu 12 % Nein):
Medienmiteilung vom 18. April 1999.
Wahlen
in den Verfassungsrat: Am 24. Oktober werden
die 60 Mitglieder des Verfassungsrates vom Volk gewählt mit folgender Sitzverteilung: SP 21, LDP 8,
CVP 7, FDP 6, SVP 6, VEW/DSP 5, Bündnis (BastA!, Frauenliste, Grüne) 5, SD 2:
Medienmitteilung
vom 1. November 1999.
Inauguration
des Verfassungsrates: Am 2. Dezember 1999, also 110 Jahre nach Inkrafttreten der bisherigen Verfassung,
findet die Inauguration des Verfassungsrates in der Aula der Universität Basel statt.
2000
bis 2002
Konstituierung
des Verfassungsrates: Am 27. Januar 2000 konstituiert sich
der Verfassungsrat im Zwinglihaus und nimmt seine Tätigkeit auf:
Kantonsblatt vom 26.
Februar 2000.
Thesenphase:
Am 30. März 2000 nimmt der Rat mit einer längeren Informations- und Thesenphase seine Arbeit auf,
7 Sachkommissionen erarbeitet die Thesen in Form von Berichten.
Plenumsdiskussion:
Das Plenum des Verfassungsrates diskutiert die Thesen und modifiziert sie in seinen Sitzungen vom 11.
Januar 2001 bis 29. Januar 2003.
Vorentwurf
zur neuen Verfassung:
Eine
vorzeitig eingesetzte Redaktionskommission arbeitet aus den Berichten der Sachkommissionen und den Entscheidungen
des Plenums einen Vorentwurf vom 23. Dezember 2002 zur neuen Verfassung aus: Kantonsblatt vom .
Mitberichterstattung:
Die Sachkommissionen nehmen zum Vorentwurf im Sinn einer Mitberichterstattung an die Redaktionskommission
Stellung.
2003 bis 2004
Erster
Entwurf:
Die Redaktionskommission legt dem Verfassungsrat und der Öffentlichkeit den ersten Entwurf vom 14. Februar
2003 zur neuen Kantonsverfassung als Basis der Ersten Lesung vor:
Bericht Nr. 801
und
Kommentar dazu (pdf-Files).
Erste
Lesung: Der Verfassungsrat arbeitet diesen ersten Entwurf in einer ersten Lesung vom 7. Mai 2003
bis 15. Oktober 2003 in sechs Sitzungen gesamthaft durch und schliesst seine erste Beratung mit dem
überarbeiteten ersten Entwurf vom 15. Oktober 2003 ab:
Beschlussprotokoll Nr. 31
(pdf-File).
Volksvernehmlassung:
Der überarbeitete erste Entwurf vom 15. Oktober 2003 wird der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung vom
15. November 2003 bis 31. Januar 2004 vorgelegt:
Broschüre,
Fragebogen
und
Kommentar (pdf-Files). Die Ergebnisse werden im Vernehmlassungsbericht des
Büros dargelegt:
Bericht Nr. 007 (pdf-File, MB).
Überarbeitung
Redaktionskommission:
Danach
arbeitet die Redaktionskommission die Erkenntnisse der Vernehmlassung in den Verfassungsentwurf ein
und legt sie dem Verfassungsrat am 15. September 2004 für die zweite Lesung vor (
Bericht
Nr. 803 und
Bericht Nr. 803.1, pdf-Files).
2005
Zweite
Lesung: Der so bearbeitete Entwurf wird in der zweiten Lesung vom 23. November 2004 bis 23. März
2005 vom Verfassungsrat beraten und modifiziert. Es entsteht in sechs Sitzungen der endgültige Text,
den das Plenum des Verfassungsrates am 23. März 2005 mit 48 zu 3 Stimmen verabschiedet. Anschliessend unterschreiben die Alt-Präsidentin und die (Alt-)Präsidenten,
der amtierende Statthalter sowie die Ratssekretärinnen und der Ratssekretär zwei Exemplare, die besiegelt
werden. Sie gelten als die Originale der Verfassung. Der Wortlaut ist im
Kantonsblatt
vom 2. April 2005 publiziert.
Volksabstimmung:
Das Basler Stimmvolk nimmt am 30. Oktober 2005 mit 76.5% (28'484) Ja zu 23.5% (8'742) Nein bei
einer Stimmbeteiligung von 34.5% die neue Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 an: Ergebnisse:
Medienmitteilung
vom 30. Oktober 2005,
Abstimmungsunterlagen (pdf-File).
Auflösung
des Verfassungsrates: An seiner letzten Sitzung vom 2. Dezember 2005, dem 116. Jahrestag der alten
Verfassung und auf den Tag genau 6 Jahre nach seiner Inauguration am gleichen Ort, übergibt der Verfassungsrat
in der Aula des Kollegiengebäudes der Universität Basel je ein
Sonderexemplar (pdf-File)
der neuen Kantonsverfassung
den drei Staatsgewalten –Legislative Grosser Rat, Exekutive Regierungsrat und Judikative Gerichte -
des Kantons Basel Stadt und beschliesst anschliessend seine Auflösung:
Kantonsblatt vom
7. Dezember 2005.
Auflösung
des Ratssekretariates: Das Ratssekretariat ist Ende Februar 2006 liquidiert worden.