Die Informationsabende für werdende Eltern geben Ihnen Auskunft zu Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Durchgeführt werden sie von der Universitätsfrauenklinik.
Für Jugendliche unter 16 Jahren bietet die Universitätsfrauenklinik ein spezielles Beratungsangebot an: Schwangerschaftsberatungsstelle.
Mutterschaftsentschädigung: Erwerbstätige Mütter können die Entschädigung für eine Zeit von höchstens 14 Wochen geltend machen. Der Anspruch muss angemeldet werden:
Selbständigerwerbende, Arbeitslose oder Arbeitsunfähige: Ausgleichskasse.
Arbeit
und Mutterschutz: Auskunft über die Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen
während der
Schwangerschaft und nach der Niederkunft (Absenzen, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz
usw.) gibt das Arbeitsinspektorat und das Staatssekretariat für Wirtschaft
(Merkblatt: pdf-File).