Portal Kanton Basel-Stadt

Logo: Baselstab / Basel-StadtPersönliches und Familie

Metanavigation

Foto: Geburt

Geburt und Mutterschaft

Seiteninhalt

Schwangerschaft

Beratung: Die Informationsabende für werdende Eltern geben Ihnen Auskunft zu Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Durchgeführt werden sie von der Universitätsfrauenklinik.

Mutterschaftsentschädigung: Erwerbstätige Mütter können die Entschädigung für eine Zeit von höchstens 14 Wochen geltend machen. Der Anspruch muss  angemeldet werden:

  • Arbeitnehmerinnen: Beim Arbeitgeber
  • Selbständigerwerbende, Arbeitslose oder Arbeitsunfähige: Ausgleichskasse.

Arbeit und Mutterschutz: Auskunft über die Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und nach der Niederkunft (Absenzen, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz usw.) gibt das Arbeitsinspektorat und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Merkblatt: pdf-File).

Gesetzliche Grundlagen:

  • Obligationenrecht, Art. 324a: SR 220 (CH)

  • Arbeitsgesetz, Art. 35ff: SR 822.11 (CH)

Private Angebote (*):


(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)