Beratung: Die Informationsabende für werdende Eltern geben Ihnen Auskunft zu Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Durchgeführt werden sie von der Universitätsfrauenklinik.
Mutterschaftsentschädigung: Erwerbstätige Mütter können die Entschädigung für eine Zeit von höchstens 14 Wochen geltend machen. Der Anspruch muss angemeldet werden:
Selbständigerwerbende, Arbeitslose oder Arbeitsunfähige: Ausgleichskasse.
Arbeit
und Mutterschutz: Auskunft über die Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen
während der
Schwangerschaft und nach der Niederkunft (Absenzen, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz
usw.) gibt das Arbeitsinspektorat und das Staatssekretariat für Wirtschaft
(Merkblatt: pdf-File).