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Nachbarn informieren
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Militär und Zivilschutz.
Allgemeiner Alarm: Regelmässig auf- und absteigender Ton: Radio hören; Anweisungen der Behörden befolgen; Merkblatt "Verhalten bei Gefährdung" beachten, Nachbarn informieren. Telefon nur in dringenden Fällen benutzen.
Ende der Gefahr: Die Lockerung von Schutzmassnahmen und das Ende der Gefahr werden über Radio oder durch die örtlichen Behörden bekannt gegeben.
Radiofrequenzen auf UKW in der Region Basel: siehe unter Radio und TV.
Der Notfallflyer wird in acht Sprachen gedruckt und in alle Haushaltungen verteilt. Er kann auch als pdf-File heruntergeladen werden: Kantonspolizei.
Bevölkerungstelefon: Die Telefonnummer wird im Katastrophenfall bekannt gegeben.
Naturgefahren in der Schweiz: Welche Naturgefahren in der Schweiz auftreten, wo Sie sich über eine mögliche Gefährdung informieren können, wie Sie Schäden vorbeugen und wie Sie sich im Ereignisfall richtig verhalten erfahren Sie auf ch.ch (Bund).
Gesetzgebung über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe: SG 576 (BS)
Humanitäre Hilfe der Schweiz im Ausland: Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)