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Notfälle geschehen unverhofft und verlangen vom Helfer in erster Linie ruhiges, überlegtes und rasches Handeln:
Handeln:
» Sich
selbst vor Gefahren schützen
» Notfallstelle absichern
» Nothilfe leisten
»
Alarmieren
Weitere Aufgaben der Polizei: Von der Überwachung des ruhenden und rollenden Verkehrs über die Verbrechensprävantion bis zur Erteilung diverser Bewilligungen erfüllt die Kantonspolizei viele weitere Aufgaben.
Kriminalprävention:
Wenn Sie ein aktuelles Sicherheitsbedürfnis
z.B. im Zusammenhang mit Ihrem Wohnort haben, können Sie sich an die Kantonspolizei
wenden.
Polizeigesetz: SG 510.100 (BS)