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Versicherungen

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Obligatorische Versicherungen (Sozialversicherungen)

AHV, IV, EO: Auskünfte erhalten Sie bei der Ausgleichskasse.

Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen sind Zusatzrenten zur AHV und zur IV für Rentner/-innen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. mit hohen Krankheits- oder Heimkosten. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Amt für Sozialbeiträge.

Kranken- und Unfallversicherung (Krankenkasse): Auskünfte gibt Ihnen das Amt für Sozialbeiträge, das auch für die Prämienverbilligung (Krankenkassenbeiträge) zuständig ist. Auskünfte zu Leistungen und Tarifen erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit.

Als Arbeitnehmer/-in sind Sie durch Ihren Arbeitgeber gegen weitere Risiken zu versichern. Auskünfte erhalten Sie zu:

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch vom Bundesamt für Sozialversicherung.

Als Arbeitgeber/-in erhalten Sie detaillierte Auskunft vom Ratgeber Sozialversicherung des BSV.

Als Selbständigerwerbende/-r müssen Sie unbedingt vor Aufnahme der Tätigkeit den genauen Versicherungsstatus abklären lassen. Zuständig ist die Ausgleichskasse.

Als Fahrzeughalter/-in: Sie benötigen einen Versicherungsnachweis eines schweizerischen Haftpflichtversicherers, um bei der Motorfahrzeugkontrolle ein Fahrzeug einlösen zu können (auch bei einem Halterwechsel).

Als Hauseigentümer/-in: Ihr Haus müssen Sie gegen Elementarschäden sowie Feuer- und Wasserschäden bei der Gebäudeversicherung versichern lassen.

AktuellesGesetzliche Grundlagen
  • Gesetzgebung im Bereich Sozialversicherungen: SR 83 (CH) und SG 83 (BS)

Private Angebote (*)Verwandte Themen

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)