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AHV, IV, EO: Auskünfte erhalten Sie bei der Ausgleichskasse.
Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen sind Zusatzrenten zur AHV und zur IV für Rentner/-innen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. mit hohen Krankheits- oder Heimkosten. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Amt für Sozialbeiträge.
Kranken- und Unfallversicherung (Krankenkasse): Auskünfte gibt Ihnen das Amt für Sozialbeiträge, das auch für die Prämienverbilligung (Krankenkassenbeiträge) zuständig ist. Auskünfte zu Leistungen und Tarifen erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit.
Als Arbeitnehmer/-in sind Sie durch Ihren Arbeitgeber gegen weitere Risiken zu versichern. Auskünfte erhalten Sie zu:
Kinderzulagen: Familienausgleichskasse
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch vom Bundesamt für Sozialversicherung.
Als Arbeitgeber/-in erhalten Sie detaillierte Auskunft vom Ratgeber Sozialversicherung des BSV.
Als Selbständigerwerbende/-r müssen Sie unbedingt vor Aufnahme der Tätigkeit den genauen Versicherungsstatus abklären lassen. Zuständig ist die Ausgleichskasse.
Als Fahrzeughalter/-in: Sie benötigen einen Versicherungsnachweis eines schweizerischen Haftpflichtversicherers, um bei der Motorfahrzeugkontrolle ein Fahrzeug einlösen zu können (auch bei einem Halterwechsel).
Als Hauseigentümer/-in: Ihr Haus müssen Sie gegen Elementarschäden sowie Feuer- und Wasserschäden bei der Gebäudeversicherung versichern lassen.
Krankenversicherung: Prämienübersicht 2010 (Bundesamt für Gesundheit)