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Foto: Grossratssaal

Staat und Gewaltenteilung

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Grosser Rat

Aufgaben: Der Grosse Rat ist mit seinen 100 (bis Januar 2009 130) Mitgliedern zuständig für die Gesetzgebung und die Aufsicht über die Verwaltung und die Gerichte: Grosser Rat.

Organisation: Die Mitglieder des Grossen Rates organisieren sich nach ihrer Parteizugehörigkeit in Fraktionen und zur Vorberatung von Geschäften in Kommissionen. Die Mitglieder des Grossen Rates erhalten für ihre politische Arbeit eine Sitzungsentschädigung. Der Grosse Rat tagt jeden Monat zweimal, in der Regel am 2. und 3. Mittwoch des Monats im Rathaus. Die Sitzungen sind öffentlich und können von einer Besuchertribüne aus mitverfolgt werden: Tagesordnung.

Präsidium und Legislaturperiode: Der Grosse Rat wählt jeweils für ein Jahr eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten und eine Statthalterin bzw. einen Statthalter (Vizepräsidium): Präsidium.

Wahl: Der Grosse Rat wird alle vier Jahre durch das Volk gewählt. Die letzte Wahl fand 2008 statt.

Der Parlamentsdienst unterstützt die Arbeit des Grossen Rates und erledigt für das Parlament die administrativen und juristischen Sekretariatsaufgaben (früher: Grossratskanzlei): Parlamentsdienst.

Die Finanzkontrolle ist die Revisionsstelle des Kantons. Sie unterstützt den Grossen Rat bei der Ausübung der Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege: Finanzkontrolle.

Aktuelles:Gesetzliche Grundlagen
  • Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates: SG 152.100 (BS, pdf-File)

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(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)