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Bund, Kanton und Gemeinden

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Bund

Föderalistischer Aufbau: Die Schweiz wird als eine Willensnation bezeichnet, dh. sie bildet weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit. Seit 1848 ist sie ein Bundesstaat, hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der 26 Kantone (» ch.ch), auch "Stände" genannt. Der staatliche Aufbau der Schweiz ist also föderalistisch und gliedert sich in die drei politischen Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden. Der Bund (auch häufig als "Eidgenossenschaft" bezeichnet) ist überall dort zuständig, wo ihn die Bundesverfassung dazu ermächtigt, zum Beispiel in der Aussen- und Sicherheitspolitik oder beim Zoll- und Geldwesen. Bundesstadt ist Bern. Weitere Informationen erhalten Sie auf ch.ch.

Basel-Stadt als Eidgenössischer Stand: Seit der Gründung des Kantons Jura 1978 besteht die Schweiz aus 23 Kantonen, von denen drei (nämlich Unterwalden, Appenzell und Basel) geschichtlich bedingt in je zwei - früher "Halbkantone" genannt - Kantone geteilt sind, sodass heute von insgesamt 26 Kantonen gesprochen wird. Dem Kanton Basel-Stadt steht aufgrund der Kantonsteilung nur ein Ständeratssitz zu und, entsprechend der aktuellen Bevölkerungszahl, fünf Nationalratssitze. Basel ist der Eidgenossenschaft im Jahre 1501 beigetreten. Die Kantone sind die ursprünglichen Staaten, die sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen und ihm einen Teil ihrer Souveränität abgetreten haben.

Aktuelles

Gesetzliche Grundlagen
  • Bundesverfassung, Art. 42f SR 101 (CH)
  • Kantonsverfassung, § 2:

    SG 111.100 (BS, pdf-File)

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