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Der Kanton Basel-Stadt ging 1833 aus der Trennung des damaligen Standes Basel in die beiden Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft hervor. Die Bedeutung dieses Status zeigt sich auf Bundesebene erstens bei der Standesvertretung im Ständerat (nur eine statt zwei Standesstimmen) und zweitens bei Verfassungsabstimmungen (nur halbe Standesstimme).
"Halbkanton"
ist die heute nicht mehr offizielle, aber zum Teil noch gebräuchliche Bezeichnung für jene sechs Schweizer
Kantone
(» ch.ch), welche nur mit einem Sitz im Ständerat vertreten sind.
Stadtkanton: Der Kanton Basel-Stadt besteht au drei Gemeinden. Aufgrund der Grössenverhältnisse zwischen der grössten Gemeinde, der Stadt Basel mit rund 166'000 Einwohner/-innen, und den beiden Gemeinden Riehen und Bettingen (rund 21'000 bzw. 1'000 Einwohner/-innen) spricht man auch von einem Stadtkanton. Dieser Bezeichnung kommt jedoch keine offizielle Bedeutung zu und wird ansonsten nur noch für den Kanton Genf gebraucht.
Hauptstadt des Kantons: Die Stadt Basel verfügt über keine eigenen Behörden, d.h. ihre Aufgaben werden durch den Regierungsrat, den Grossen Rat sowie die Kantonsverwaltung wahrgenommen.
Bevölkerung:
Einwohnerzahlen und weitere zahlenmässige Erhebungen erhalten
Sie beim Statistischen Amt.
Kantonsverfassung, § 56ff: SG 111.100 (BS, pdf-File)