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Foto: Verkehrssignal

Verkehr und Strassen

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Strassen

Strassenreinigung: Für den betrieblichen Unterhalt (Reinigung, Winterdienst) aller öffentlichen Strassen und Brücken ist das Tiefbauamt zuständig.

Signalisation und Markierung: Für das Anbringen von Strassenverkehrssignalen, Markierungen, Fussgängerstreifen usw. ist das Amt für Mobilität zuständig.

Strassenbeleuchtung: Zuständig für den Betrieb und den Unterhalt sind die Industriellen Werke Basel: IWB. Für Störungsmeldungen: Tel. Nr. 0800 400 800.

Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ("Radarfallen"): Die Standorte der permanenten Anlagen werden von der Kantonspolizei publiziert.

Strassenbau: Die Zuständigkeit für Planung, Bau usw. der Strassen richtet sich nach dem Strassentyp:

Bedeutung der Strassennamen: Die Nomenklaturkommission legt die Flurnamen im Kanton Basel-Stadt fest und schlägt dem Vorsteher des Justizdepartements neue Strassennamen vor: Stadtplan.

Aktuelles: Gesetzliche Grundlagen:
  • Bundesgesetzgebung im Bereich Strassenverkehr: SR 741

  • Strassenverkehrssignale: Anhang 2 zur Signalisationsverordnung: SR 741.21

Fotos zum Thema

Bilder zum Thema Strassen

Bilder zum Thema Strassen und Wege

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)