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Foto: Umzugsmann

Umzug und Adressänderung

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Umzug innerhalb Basel-Stadt (Adressänderung)

Sie können Ihre Adressänderung persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per e-Mail an die Bevölkerungsdienste mitteilen. Alle weiteren Amtsstellen werden automatisch auch orientiert.

Mieterwechsel: Als Liegenschaftsverwalter können Sie Mieterwechsel elektronisch melden: Bevölkerungsdienste.

Aktuelles
  • Wohnungsnummer

Gesetzliche Grundlagen
  • Gesetzgebung im Bereich Bürgerrecht, Niederlassung und Aufenthalt: SR 14 (CH)
  • Baselstädtisches Aufenthaltsgesetz: SG 122.200 (BS, pdf-File)

Private Angebote (*)Verwandte ThemenInformationen für Zuzüger/-innen
  • Sie erhalten bei Ihrer Anmeldung eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen. Download (pdf-Files, ca. 5 MB)
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Bilder zum Thema

Zuzug aus der Schweiz

Schweizer Bürger/-innen: Sobald Sie sich in Ihrer bisherigen Gemeinde abgemeldet haben, können Sie sich bei den Bevölkerungsdiensten anmelden.

Wochenaufenthalter/-innen: Ihre Wohnsitzgemeinde stellt Ihnen einen Heimatausweis aus, den Sie bei der Anmeldung in Basel benötigen. Die Anmeldung ist auch schriftlich möglich: Bevölkerungsdienste.

Ausländer/-innen: Für den Kantonswechsel gelten besondere ausländerrechtliche Bestimmungen. Weitere Auskünfte erahlten Sie bei den Bevölkerungsdiensten.

Informationen zu Schulen, Tagesbetreuung usw. erhalten Sie beim Erziehungsdepartement.

Zuzug aus dem Ausland

Schweizer Bürger/-innen, die sich im Kanton Basel-Stadt niederlassen oder aufhalten möchten, haben sich bei den Bevölkerungsdiensten anzumelden.

Ausländer/-innen, die sich, vorbehältlich allfälliger rechtlicher Bestimmungen, im Kanton Basel-Stadt niederlassen möchten, haben sich bei den Bevölkerungsdiensten anzumelden.

Familiennachzug: Die kantonalen Migrationsbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen dem Ausländer oder der Ausländerin den Nachzug der Ehepartner, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners und der ledigen Kinder unter 18 Jahren, für die sie/er zu sorgen hat, bewilligen: Bevölkerungsdienste.

Grenzüberschreitende Fragen am Oberrhein (Schweiz, Deutschland, Frankreich): Informations- und Beratungsstelle Infobest.

Wegzug aus Basel-Stadt

Schweizer Bürger/-innen, die Ihren Wohnort in einen anderen Kanton verlegen, haben sich bei den Bevölkerungsdiensten, und allenfalls beim Kreiskommando um- oder abzumelden. Alle weiteren Amtsstellen werden automatisch orientiert.
» Bevölkerungsdienste Basel
» Einwohnerdienste Riehen
» Gemeindeverwaltung Bettingen
Wollen Sie sich bloss als Wochenaufenthalter/-in in einer anderen Gemeinde anmelden, benötigen Sie zuerst einen Heimatausweis der Wonsitzgemeinde: Bevölkerungsdienste.

Ausländer/-innen, die Ihren Wohnort in einen anderen Kanton verlegen, haben sich bei den Bevölkerungsdiensten, und allenfalls bei der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung (EDA) um- oder abzumelden.

Befristete Auslandaufenthalte: Informationen zu Bewilligungen, Sozialversicherung, Steuern, Militär usw. erhalten Sie beim Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung.

Unbefristeter Wegzug ins Ausland ("auswandern"): Einwohner/-innen, die Ihren Wohnort ins Ausland verlegen, haben sich zuerst bei der Steuerverwaltung zu melden. Weitere Informationen über Lebensbedingungen und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland erhalten Sie vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Leben im Ausland: Die Auslandschweizer-Organisation vertritt die Interessen der Auslandschweizer/-innen  in der Schweiz. Sie informiert die Landsleute im Ausland über das Geschehen in der Schweiz und bietet ihnen weitere Dienstleistungen an: ASO (*).

Änderungen in den Papieren

Mitteilung: Bitte beachten Sie, dass alle Ausweise mit einem Adresseintrag der zuständigen Stelle zur Änderung eingesandt oder vorgelegt werden müssen. Es sind dies insbesondere der Führerausweis, die Anwohnerparkkarte (Motorfahrzeugkontrolle) und allenfalls das Dienstbüchlein (Kreiskommando). Melden Sie Ihre Adressänderung auch bei der Post, Bank, Versicherungen, Tagezeitung usw.

Verkehrsbewilligungen

Parkverbotsschilder fürs "Zügeln" (Umzug von Wohn- und Geschäftssitz) müssen 48 Stunden vor dem Zügeltermin gestellt werden und werden gegen ein Depot zur Verfügung gestellt. Die Schilder können bei jedem Polizeiposten (» Stadtplan) bezogen werden.

Anwohnerparkkarten für das unbeschränkte Parkieren in der blauen Zone erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle.

Für Taxihalterbewilligungen und weitere Sonderbewilligungen im Verkehr ist die Kantonspolizei zuständig.

Buskonzessionen: Zuständig für kantonale Bewilligungen für Sonderformen der regelmässigen und gewerbsmässigen Personenbeförderung ist das Wirtschafts- und Sozialdepartement.




(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)