Tempo 30-Zonen in Wohnquartieren sind bereits in fast allen Wohnquartieren umgesetzt. Zuständig ist für
Riehen und Bettingen: Ressort Tiefbau der Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zu Zonen mit Tempobeschränkungen erhalten Sie beim VCS (*).
Begegnungszonen (früher auch "Wohnstrassen" und "Spielstrassen" genannt) können auf Nebenstrassen eingerichtet werden, wenn eine Mehrheit der Anwohner/-innen und Liegenschaftseigentümer/-innen damit einverstanden ist. Es gilt Tempo 20 und Vortritt für Fussgänger/-innen. Informationsmaterial dazu bieten der VCS (*) und Fussverkehr Schweiz (*). Die Federführung für die Einrichtung liegt beim Amt für Mobilität.
Fussgängerzonen: In weiten Teilen der Innenstadt Basels bestehen Zonen, die nachmittags vorwiegend dem Fussverkehr und teilweise auch dem Veloverkehr vorbehalten sind. Die Federführung für die Einrichtung liegt beim Amt für Mobilität.
Fusswegnetz ermöglichen dem Fussverkehr in der Stadt und auf dem Land ein attraktives, sicheres Vorwärtskommen. Zuständig ist das Amt für Mobilität.
Velowege: Das weit ausgebaute Velo-/Mofaroutennetz ist auf einem Velostadtplan abgebildet. Am Bahnhof SBB besteht ein bewachtes Veloparking. Zuständig für die Planung des Veloverkehrs ist das Amt für Mobilität. Informationen zur Velovignette erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle.
Velo-Vermietung: In Partnerschaft mit den Schweizerischen Bundes- und Privatbahnen besteht ein dichtes, attraktives Vermietnetz: Rent-A-Bike (*).
Veloparking: Für Veloabstellplätze ist das Amt für Mobilität zuständig.
Velo-Fundsystem: Mittels den auf den von Besitzer/-innen registrierten Nummern der Velovignetten können verlorene Velos wieder gefunden weden: BikeRefinder (*).
Velosammelstelle: Herrenlose Fahrräder, Mofas und Motorräder werden am Zentralen Sicherstellungsort aufbewahrt, wo sie von den rechtmässigen Besitzern abgeholt werden können: Kantonspolizei.
Velomärkte und Velobörsen: Occasion-Velos können an diversen Anlässen verkauft und gekauft werden:
Fahrzeugähnliche Geräte: Für die Benutzung von Trottinetts, Inline-Skates, Rollbrettern usw. auf Strassen und Trottoirs gelten spezielle Verkehrsregeln. Detaillierte Informationen dazu sind beim Bundesamt für Strassen erhältlich.
Um die
Schweiz als führende Destination für Human Powered
Mobility (HPM) zu profilieren, haben Kantone, Bundesämter und private Organisationen aus
Tourismus, Verkehr und Sport beschlossen, infrastrukturelle und kommunikative Topangebote
für Wanderer, Mountainbiker, Velowanderer, Skater und Paddler unter dem Projektdach SchweizMobil
(*) zu entwickeln.
Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege: SR 704 (CH)