Parkverbotsschilder fürs "Zügeln" (Umzug von Wohn- und Geschäftssitz)
müssen 48
Stunden vor dem Zügeltermin gestellt werden und werden gegen ein Depot zur
Verfügung gestellt. Die Schilder können bei jedem
Polizeiposten (» Stadtplan) bezogen
werden.
Anwohnerparkkarten für das unbeschränkte Parkieren in der blauen Zone erhalten
Sie bei der
Motorfahrzeugkontrolle.
Für
Taxihalterbewilligungen und weitere
Sonderbewilligungen
im Verkehr ist die
Kantonspolizei zuständig.
Buskonzessionen: Zuständig für kantonale Bewilligungen für Sonderformen der
regelmässigen und gewerbsmässigen Personenbeförderung ist das
Wirtschafts- und Sozialdepartement.