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Foto: Verkehrssignal

Verkehr und Strassen

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Verkehrsbewilligungen

Parkverbotsschilder fürs "Zügeln" (Umzug von Wohn- und Geschäftssitz) müssen 48 Stunden vor dem Zügeltermin gestellt werden und werden gegen ein Depot zur Verfügung gestellt. Die Schilder können bei jedem Polizeiposten (» Stadtplan) bezogen werden.

Anwohnerparkkarten für das unbeschränkte Parkieren in der blauen Zone erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle.

Für Taxihalterbewilligungen und weitere Sonderbewilligungen im Verkehr ist die Kantonspolizei zuständig.

Buskonzessionen: Zuständig für kantonale Bewilligungen für Sonderformen der regelmässigen und gewerbsmässigen Personenbeförderung ist das Wirtschafts- und Sozialdepartement.



AktuellesGesetzliche Grundlagen
  • Parkkartenverordnung: SG 952.560 (BS, pdf-File)
  • Gesetz über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz, und dazugehörige Verordnungen): SG 563.200 (BS, pdf-File)
  • Gesetzgebung im Bereich Automobil- und Trolleybusunternehmen: SR 744 (CH)

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(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)