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Die Verkehrserziehung beginnt bereits im Kindergarten und endet in den Altersheimen. Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren besuchen regelmässig die Schulen, Heime und andere öffentliche Institutionen und sorgen dafür, dass alle lernen, sich im Verkehr zurecht zu finden: Kantonspolizei.
Die Unfallverhütung im Strassenverkehr ist Sache der Kantonspolizei. Merkblätter und Beratung zu Themen wie Schulweg, Kindersitze im Auto, fahrzeugähnliche Geräte (Trottinetts, Inline-Skates, Rollbretter, usw.) gibt die Beratungsstelle für Unfallverhütung des Bundes: bfu.
Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ("Radar"): Die Standorte der permanenten Anlagen werden von der Kantonspolizei publiziert.
Velofahrkurse (IG Velo (*)
Gesetzgebung im Bereich Unfallverhütung: SR 741.8 (CH)