Jenachdem, wo und was Sie etwas verloren haben, können Sie sich an die entsprechenden Fundbüros wenden:
Fundtiere: Zugelaufene oder gefundene Tiere sind der kantonalen Meldestelle zu melden: Tierfundbüro.
Pfichten der Finderin oder des Finders: Bei einem Fund sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet, den Fundgegenstand beim nächsten Polizeiposten abzugeben, wenn der Wert offenbar 10 Franken übersteigt. Sie können den Fundgegenstand aber auch direkt dem zuständigen Fundbüro (siehe oben) abgeben.
Fundunterschlagung: Strafgesetzbuch, Art. 137 SR 311 (CH)
Private Meldestellen für den Verlust von Karten (*)